BUNDESGERICHTSHOF BEGRENZT VORFÄLLIGKEITSENTSCHÄDIGUNGEN
BUNDESGERICHTSHOF URTEILT ÜBER ANSPRÜCHE DER BANKEN AUF VORFÄLLIGKEITS-ENTSCHÄDIGUNG Der Bundesgerichtshof hat in diesen Tagen die Ansprüche der Banken auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung gegen den Darlehensnehmer begrenzt, bzw. entfallen lassen. In einem Urteil vom 19.Januar 2016 (XI ZR 103/15) hat der Bundesgerichtshof gegen die Vorinstanz entschieden, dass im Falle der Kündigung eines Verbraucherkredites seitens der Bank, dazu zählen auch Baudarlehen,keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet werden darf. Alleine Ansprüche auf Zahlung eines gesetzlichen Verzugszinses bezogen auf offene Forderungen zum Zeitpunkt der Kündigung des Darlehensvertrages sind berechtigt. Das bedeutet für den Darlehensnehmer einen ganz wesentlichen finanziellen Vorteil, weil die Vorfälliigkeitsentschädigung, anders als der Verzugszins, alle…