Widerruf Baudarlehen – Das Finale II.

Widerruf Baudarlehen - Das Finale II.: In der Bundesratsdrucksache 359/1/15, "Empfehlungen der Ausschüsse" vom 15. September 2015, Seite 2 heißt es: "Der Bundesrat bittet .., im weiteren Gesetzgebungsverfahren folgende Änderungen zu prüfen:...b) Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte in die Überleitungsvorschrift des Artikels 229 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (BGBEG) auch für bereits vor dem 21. März 2016 geschlossene Immobiliar-Verbraucherdarlehen (einschließlich solcher gemäß § 491 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 BGB) eine gesetzliche Ausschlussfrist des Widerrufrechts aufgenommen werden. Nach dem Vorbild des Artikels 229 § 32 Absatz 2Nummer 3 BGBEG könnte das Widerrufsrecht auf maximal zwölf Monate und 14 Tage nach…

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Widerruf Baudarlehen – Das Finale

Widerruf Baudarlehen - Das Finale Die Zeichen stehen auf "Abbruch". Nach vorliegenden Pressemeldungen soll in 2016 Schluss sein mit dem Recht des Verbrauchers auf Widerruf eines Baudarlehens.Damit wird die Immobilienfinanzierung wieder teurer.Der Gesetzgeber plant ein Ende des nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes "ewigen" Widerrufsrechtes.Eine Zeitgrenze wird bald zum Nachteil des Verbrauches gezogen. Die Finanzierungsbanken hatte der "Widerrufsjoker" hart getroffen.Eine Vielzahl von Darlehensnehmern hat sich in den vergangenen Jahren aus einer wirtschaftlich unangemessenen Zinslast gegenüber den Banken bei der Immobilienfinanzierung befreit.Damit soll nach vorliegenden Gesetzesiniativen bald Schluss sein. Während Banken und der staatliche Haushalt sich an aktuell niedrigen Zinsen "gesund stoßen",…

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