Widerpruchsjoker bei Versicherungsverträgen

WIDERSPRUCHSJOKER - NEU- VERSICHERUNGSVERTRAG Für Versicherungsverträge, die zwischen Mitte 1994 und Ende 2007 abgeschlossen wurden und eine falsche Widerspruchsbelehrung haben, gilt ein unbegrenztes Widerspruchsrecht. Damit erhält der Versicherungsnehmer oft erheblich mehr Geld zurück als im Falle einer normalen Kündigung. Die Rechtslage für den Versicherungsnehmer ist vergleichbar mit derjenigen des Darlehensnehmers im Darlehensrecht. Dort spricht das Gesetz vom Widerrufsrecht, während im Versicherungsrecht der  WIDERSPRUCH die entscheidende rechtsgestaltende Erklärung ist. Rechtsgestaltung bedeutet auch hier, Beseitigung des Vertragsverhältnisses mit nachfolgendem Rückabwicklungsanspruch. (Vgl. Widerrufsjoker - Widerrufsrecht beim Baudarlehen - hier unter AKTUELLES) Die nach Widerspruch durchzuführende Rückabwicklung des Vertrages kann für den Versicherungsnehmer zu einem wesentlich…

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Ratenzahlungsklauseln in Versicherungsverträgen oft unwirksam!

Ratenzahlungsklauseln in Versicherungsverträgen oft unwirksam! Wer mit seiner Versicherung vereinbart hat, die Prämien/Beiträge nicht jährlich im Voraus, sondern monats- oder quartalsweise bzw. halbjährlich zu bezahlen, bezahlt in vielen Fällen zu viel. Ein satter Aufschlag ist nämlich bei den "Ratenzahlungen" im Verhältnis zur Jahresprämie fällig. Das Landgericht Frankfurt hat aktuell entschieden, dass Teilzahlungsklauseln in Versicherungsverträgen unwirksam sind, weil in diesem Zusammenhang keine oder falsche vom Versicherungsnehmer zu zahlende Zinsbeträge angegeben werden. So komme es vor, dass ein Zuschlag für die "Ratenzahlung" von zum Beispiel 5% angegeben wird; tatsächlich zahlt der Kunde jedoch bis zu 14 %, legt man die tatsächlichen Zahlungen…

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