Fondsgebundene Lebensversicherungen

FONDSGEBUNDENE LEBENSVERSICHERUNGEN Entäuschungen erleben die Versicherungsnehmer von fondsgebundenen Lebensversicherungen nicht selten, wenn es zur Vertragsauflösung und Auszahlung der Guthaben oder Rückkaufswerte kommt. So hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 11.11.2015 (BGH VI ZR 513/14 ) für die Rückabwicklung nach Widerspruch dem Versicherungsnehmer die Verluste des Fonds zugwiesen. Auch das Landgericht Nürnberg - Fürth hat mit Urteil vom 30.6.2016 (8 O 9963/13 ) solche Verluste in den Riskobereich des Versicherungsnehmers verwiesen. Das halten wir nicht für gerechtfertigt! Rechtsanwalt Vogelskamp stellt in seinem Mandantenkreis immer wieder fest, dass Kunden der Versicherungsgesellschaften QUANTUM LEBEN und SWISS LIFE (Capital Leben), aber auch ASPEKTA und…

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Fondsgebündene Lebensversicherung im Risiko

FONDSGEBUNDENE LEBENSVERSICHERUNG - EIN RISIKO Seit Jahren bietet der Markt alternativ zur Kapitallebensversicherung der Versicherungsgesellschaften eine spezielle Sparte der Lebensversicherung auf Fondsbasis an.Der Unterschied zwischen den beiden langfristigen Anlageformen ist dem Verbraucher oftmals nicht bekannt. Tatsächlich werden bei der fondsgebundenen Versicherung die Zahlungen (Prämien ) des Versicherungsnehmers in einen Fonds eingezahlt, der auf seine eigene,spezielle Zielrichtung hin mit dem eingezahlten Geld wirtschaftet. Jeder kann sich vorstellen, dass damit der Wert der Versicherung im Hinblick auf Grundkapital und Renditen von dem wirtschaftlichen Erfolg des Fonds abhängt. Rechtsanwalt Vogelskamp erlebt in seiner täglichen Praxis als Verbraucheranwalt immer wieder, dass Versicherungsnehmer im Falle…

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LEBENSVERSICHERUNGEN ERFOLGREICH KÜNDIGEN

LEBENSVERSICHERUNGEN ERFOLGREICH KÜNDIGEN Für Versicherungsnehmer von Lebensversicherungsgesellschaften war bisher eine Vertragskündigung mit erheblichen finanziellen Verlusten verbunden. Was viele nicht wussten: Zunächst werden mit den vom Kunden eingezahlten Beiträgen Vertriebsprovisionen in beträchtlicher Höhe und sonstige Verwaltungskosten ausgeglichen. Erst nach Ablauf der Anfangsjahre gelangt der Versicherungsnehmer in den "Sparbereich". Das führt im Ergebnis dazu, dass die Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages nach Jahren der Beitragszahlung nicht ein anlagegerechtes "Guthaben" auf dem Konto des Versicherungsnehmers erbringt. Der Europäische Gerichtshof hat nun in einem Urteil (EUG C-209/12) jedenfalls für Verträge in der Zeit von 1995 bis 2007 festgestellt, dass die Klauseln zum Widerrufsrecht nicht gesetzeskonform sind…

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