Charisma Immobilienverwaltungs GmbH

Die CHARISMA IMMOBILIENVERWALTUNGS GMBH vertreibt seit 2005 atypisch stille Gesellschaftsbeteiligungen. Dabei handelt es sich um eine besonders riskante Anlageform, bei der ein Totalverlust des angelegten Geldes möglich ist. Nach dem Gesellschaftsvertrag müssen die Rateneinlagen sogar dann weiter gezahlt werden, wenn die Firma bereits insolvent ist. Der Anleger hat keinen Einfluss auf die Verwendung der Gelder und ist auf Gedeih und Verderb vom Handeln der Geschäftsführung abhängig. Der Bundesgerichtshof fordert deshalb nicht umsonst, dass eine sehr umfassende Risikobelehrung bei solchen Beteiligungen zu erfolgen hat. Kaum zu glauben ist, wie betroffene CHARISMA-Anleger die Anlagegespräche schildern. Danach redet der CHARISMA-Vertrieb bereits bestehende Lebensversicherungen,…

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Charisma Immobilienverwaltungs GmbH

Charisma Immobilienverwaltungs GmbH Die Firma Charisma Immobilienverwaltungs GmbH vertreibt in Form von ,,atypisch stillen Gesellschaftsbeteiligungen'' riskante Kapitalanlagen über Vertriebssysteme. Es beraten geschulte Mitarbeiter des Vertriebes beitrittswillige Gesellschafter. Diese Beratungen erfolgen nicht selten in der Wohnung des jeweiligen Interessenten. In der Vergangenheit wurde in einzelnen Urteilen festgestellt, dass dieser Vertrieb bestimmte Risiken dieser Form der Kapitalanlage nicht hinreichend berät. So sind Beratungen über Totalverlust des angelegten Geldes und die Form der Beteiligung des Beitretenden aus der Sicht der Rechtsprechung unbedingt erforderlich. Das Landgericht Stuttgart hatte mit Urteil vom 16.02.2011 (20 O 168/10) die Charisma zur Zahlung von Schadensersatz nebst Zinsen verpflichtet,…

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