BGH zu Prämiensparverträgen
BGH ZU PRÄMIENSPARVERTRÄGEN Der Bundesgerichtshof entschied am 6. Oktober 2021 zugunster der Sparer, dass deren Ansprüche auf Zinsgutschrift bei langjährigen Sparverträgen erst drei volle Jahre nach Schluss des Sparvertrages verjähren. BGH XI ZR 234/20 Damit stellt sich die Rechtsprechung gegen die Ansichten und Argumente der Sparkassen und folgt den Verbraucherzentralen, wie es bereits das Oberlandesgericht Dresden in seinen Urteilen vorgegeben hat. Desweiteren stellt der BGH fest, dass die bisherigen Berechnungsweisen der Sparkassen im Himblick auf die Verzinsung langfristiger Sparverträge falsch ist. Dem OLG Dresden obliegt es nun den Referenzzinssatz für Vergleichszinsberechnungen festzulegen. Dabei weist der BGH darauf hin, dass der…