BGH GEGEN GLÜCK FÜR ZWEI
BGH GEGEN GLÜCK FÜR ZWEI DER BUNDESGERICHTSHOF URTEILTE AM 6.5.2021, DASS PARTNERVERMITTLUNGSINSTITUTE IN FORMULAREN NICHT DAS WIDERRUFSRECHT EINES KUNDEN AUSSCHLIESSEN KÖNNEN. BGH - III ZR 169/20.DAS URTEIL BESTÄTIGTE DIE RECHTSPRECHUNG DES OLG KÖLN, WONACH DAS INSTITUT "GLÜCK FÜR ZWEI" MIT HAUPTSITZ IN KOBLENZ, NICHT WIRKSAM DAS WIDERRUFSRECHT IN FORMULAREN, DIE MIT DEM HAUPTVERTRG UNTERZEICHNET WURDEN, AUSSCHLIESSEN KANN. DAMIT IST AUCH DIE ANHALTENDE RECHTSPRECHUNG DES OLG KOBLENZ AUSGEHEBELT, WO "GLÜCK FÜR ZWEI" STÄNDIG RECHT BEKAM. DAS URTEIL DES BGH BESTÄTIGT DIE AUFFASSUNG VON RECHTSANWALT VOGELSKAMP IN DERATIGEN FÄLLEN, DASS KUNDEN/VERBRAUCHER SCHNELL REAGIEREN MÜSSEN, WENN SIE VOM PARTNERSCHAFTSVERTRAG LOS KOMMEN WOLLEN. EINE…