Widerruf von Darlehensverträgen möglich?

Widerruf von Darlehensverträgen möglich? In seiner Entscheidung vom 15. Dezember 2009 XI ZR 45/09 hat der BGH entschieden, dass Verbraucherdarlehensverträge und zeitgleich abgeschlossene Restschuldversicherungen verbundene Geschäfte sein können. Ein verbundenes Geschäft liegt dann vor, wenn der Darlehensbetrag erhöht wurde, um die Restschuldversicherung zu finanzieren. Damit besteht eine Abhängigkeit zwischen dem Darlehensvertrag und dem Restschuldversicherungsvertrag. Für beide Verträge müssen richtige Widerrufsbelehrungen vorgelegt werden. Häufig ist dieses nicht der Fall, sodass noch nach mehreren Jahren der Widerruf möglich sein kann. Mit dem Widerruf entledigt sich der Darlehensnehmer daher seiner Verpflichtung aus dem Darlehensvertrag. Andere Nebenpflichten bleiben selbstverständlich dadurch erhalten. Bei der Prüfung…

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Widerruf von Darlehensverträgen mit Restschuld- bzw. Ratenschutzversicherung

Widerruf von Darlehensverträgen mit Restschuld- bzw. Ratenschutzversicherung Die überwiegende Zahl der Banken auf dem deutschen Finanzmarkt ist dazu übergegangen Verbraucherdarlehensverträge mit der Forderung auf Abschluss sogenannter Restschuldversicherungen zu koppeln. Den Darlehensnehmern werden dabei in den Filialen der Banken Verträge zum Abschluss eines Versicherungsvertrages vorgelegt. Kommt es dann zum Abschluss der beiden Verträge, wird die Versicherungsprämie einem Nettokreditbetrag zugeschlagen und dementsprechend mitverzinst. Es ergibt sich dann eine deutlich höhere Belastung für den Kreditnehmer, denn es kommt oftmals zu Versicherungsbeiträgen die mehr als 10% des Nettokreditbetrages ausmachen. Insgesamt entsteht so eine für den Darlehensnehmer unvorhergesehene nicht kalkulierte Belastung, die im Ergebnis zu…

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