Scheidung nach türkischem Recht
Scheidung nach türkischem Recht Die Scheidung zweier türkischer Staatsangehöriger kann vor einem deutschen Familiengericht stattfinden. Es gilt in diesem Fall das türkische Zivilgesetzbuch als gesetzliche Grundlage. Bei einer Anwendung des türkischen Zivilgesetzbuchs ist zu berücksichtigen, dass nach diesen Vorschriften das „Verschuldensprinzip" gilt. Anders als im deutschen Familienrecht muss in den Fällen, in denen sowohl der Mann, als auch die Frau türkische Staatsangehörige sind, nach den Gründen für das Scheidungsbegehren gefragt werden. Diese Gründe müssen zu einer schuldhaften Verletzung der Sphäre des anderen Ehegatten geführt haben. In Betracht kommen schwere Beleidigungen, Körperverletzung etc.. In einem hier durchgeführten Scheidungsverfahren hatte die türkische…