Scheidung nach türkischem Recht

Scheidung nach türkischem Recht Die Scheidung zweier türkischer Staatsangehöriger kann vor einem deutschen Familiengericht stattfinden. Es gilt in diesem Fall das türkische Zivilgesetzbuch als gesetzliche Grundlage. Bei einer Anwendung des türkischen Zivilgesetzbuchs ist zu berücksichtigen, dass nach diesen Vorschriften das „Verschuldensprinzip" gilt. Anders als im deutschen Familienrecht muss in den Fällen, in denen sowohl der Mann, als auch die Frau türkische Staatsangehörige sind, nach den Gründen für das Scheidungsbegehren gefragt werden. Diese Gründe müssen zu einer schuldhaften Verletzung der Sphäre des anderen Ehegatten geführt haben. In Betracht kommen schwere Beleidigungen, Körperverletzung etc.. In einem hier durchgeführten Scheidungsverfahren hatte die türkische…

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Scheidung nach italienischem Recht

Scheidung nach italienischem Recht Die Ehescheidung von italienischen Staatsangehörigen kann vor deutschen Familiengerichten erfolgen. Sind beide Scheidungsparteien italienische Staatsangehörige, so gelten Besonderheiten, die abweichend von der deutschen Gesetzeslage zu berücksichtigen sind. Zunächst einmal, so wird dies auch nach italienischem Recht vor deutschen Gerichten praktiziert, ist vom Gericht die „Trennung von Tisch und Bett" im Rahmen eines Verfahrens zu bestätigen. Abweichend zum deutschen Recht reicht hier nicht eine übereinstimmende Erklärung der Parteien, sondern es hat ein „Vorverfahren" vor dem eigentlichen Scheidungsverfahren zu erfolgen. Nach Artikel 150 des italienischen Zivilgesetzbuches muss auf Antrag einer Partei mit Zustimmung der anderen die einverständliche Trennung…

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