Scheidung nach türkischem Recht
Die Scheidung zweier türkischer Staatsangehöriger kann vor einem deutschen Familiengericht stattfinden. Es gilt in diesem Fall das türkische Zivilgesetzbuch als gesetzliche Grundlage.
Bei einer Anwendung des türkischen Zivilgesetzbuchs ist zu berücksichtigen, dass nach diesen Vorschriften das „Verschuldensprinzip“ gilt.
Anders als im deutschen Familienrecht muss in den Fällen, in denen sowohl der Mann, als auch die Frau türkische Staatsangehörige sind, nach den Gründen für das Scheidungsbegehren gefragt werden. Diese Gründe müssen zu einer schuldhaften Verletzung der Sphäre des anderen Ehegatten geführt haben. In Betracht kommen schwere Beleidigungen, Körperverletzung etc..
In einem hier durchgeführten Scheidungsverfahren hatte die türkische Ehefrau zunächst selbst einen Scheidungsantrag gestellt und schuldhafte Handlungen des Ehemannes in Bezug auf die Ehe behauptet. Später hat sie diesen Antrag zurück genommen, weil sie nicht mehr geschieden werden wollte. Die damaligen Erklärungen der Ehefrau hat das Gericht nicht akzeptiert, sondern als „verwirkt“ betrachtet, soweit sie später die Zurückweisung des Scheidungsantrages des Ehemannes verlangte.
Der Erfolg der Scheidung für den hier vertretenen Ehemann ist maßgeblich auf unsere Kenntnis im türkischen Recht zurückzuführen.
Wir beraten und vertreten türkische Staatsbürger in allen Familienangelegenheiten.