ANLEGERSCHUTZANWÄLTE E.V. ZUM WIDERRUFSRECHT

ANLEGERSCHUTZANWÄLTE E.V. ZUM WIDERRUFSRECHT NACH DEM 21.6.2016 Der 21.6.2016 bedeutet nicht immer das Ende des „ewigen Widerrufrechts", denn nach dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie erlischt nur das Widerrufsrecht von zwischen 01.09.2002 und 10.6.2010 geschlossenen Darlehensverträgen. Eine von unserem Mitglied Rechtsanwalt Richard Vogelskamp, Wuppertal, vorgenommene Prüfung der Verträge, die zwischen 11.6.2010 bis zum 20.03.2016 abgeschlossen wurden, ergab eine bedeutende Zahl von Widerrufsbelehrungen, die falsche Formulierungen aufweisen, mit der Folge, dass die Darlehensverträge noch widerrufen werden können. Alle Belehrungen, die zum Fristbeginn für den Widerruf auf § 492 Abs. 2 BGB abstellen und nicht der Muster-Widerrufsinformation entsprechen, sind unserer Ansicht nach…

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ENDE DES EWIGEN WIDERRUFSRECHTES

ENDE DES "EWIGEN" WIDERRUFSRECHTES VEREIN ANLEGERSCHUTZANWÄLTE E.V. INFORMIERT: Das Bundeskabinett hat am 27.01.2016 eine Regelung zur Beendigung des sog. „ewigen Widerrufsrechts" von zwischen 2002 und 2010 abgeschlossenen Immobilienkrediten beschlossen. Die Regelung tritt wahrscheinlich am 21.03.2016 in Kraft. Verbraucher haben dann nur noch während einer Übergangsfrist von 3 Monaten die Möglichkeit, teure Immobilienkredite zu widerrufen, wenn die Bank nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hat. Laut Pressemitteilung des Justizministeriums vom 27.01.2016 reagiere die Bundesregierung damit darauf, dass das Entstehen unbefristeter „ewiger" Widerrufsrechte bei Immobilienkrediten zu erheblicher Rechtsunsicherheit führe. Es sei eine wichtige politische Herausforderung, diese Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Man kann sich…

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BGH KLÄRT KERNFRAGEN IN WIDERRUFSFÄLLEN

OLG DRESDEN KLÄRT KERNFRAGEN DES WIDERRUFSRECHTES Mit Vehemenz haben sich die Banken in den vergangenen Jahren in Widerrufsfällen auf Verwirkung der Verbraucherrechte und Rechtsmissbrauch durch den Verbraucher im Falle der Erklärung des Widerrufes eines Vertrages berufen. In nahezu jedem Prozessverfahren brachten die Banken entsprechende Vorträge. Dabei argumentierten die Banken, es sei von dem Darlehensnehmer "unredlich" nach Jahren von dem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Angeblich werde der Widerruf nur ausgeübt, um an geringere Zinsen zu gelangen. Dabei wurde natürlich bankenseits verschwiegen, dass ein unbedingtes Festhalten über Jahre an einem wirtschaftlich für den Verbraucher nicht vertretbaren hohen Zinssatz in Zeiten anhaltender Niedrigzinsphase…

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WIDERRUF NEUER BAUDARLEHEN

WIDERRUF NEUER BAUDARLEHEN AB 2010 Ganz überwiegend werden die Gerichte mit der Prüfung von Widerrufsbelehrungen in Verträgen aus den Jahren 2002 bis 2010 konfrontiert.Der Grund dafür ist die häufig festzustellende Abweichung der Widerrufsbelehrung in Verträgen dieser Zeit von dem gesetzlichen Muster. Nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesgerichthofes liegt nämlich immer dann eine wirksame Belehrung vor, wenn dieses Muster nach § 114 Abs 2, Anlage 2 der BGB InfoVO exakt als vertragliche Belehrung übernommen wurde.Da diese Rechtsprechung sich ab Anfang 2011 festigte, hatten die Aussteller der Belehrung eigentlich "leichtes Spiel" .Sie brauchten nur noch den Text eins zu eins übernehmen.Bisher ist…

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Widerrufsjoker – Spezialisten diskutieren in Hamburg

DARLEHENSWIDERRUF - SPEZIALISTEN DISKUTIEREN IN HAMBURG Die Verbraucherzentrale Hamburg lud ein - und alle kamen. Am 2.4. 2014 fand auf Einladung der Verbraucherzentrale Hamburg ein Diskussionstag zum Thema Widerruf Baudarlehen statt. Rund 100 Teilnehmer aus der gesamten Bundesrepublik erschienen, um ihr Wissen zu vertiefen. Dabei saßen juristische Vertreter von Banken neben "Anlegerschützern" und tauschten streitig in der Sache aber in persönlicher Akzeptanz die Argumente der beiden Seiten aus. Rechtsanwalt Richard Vogelskamp als Vertreter einer Vielzahl  von Bankkunden nahm als Teilnehmer der Veranstaltung die Gelegenheit wahr, aktuelle Fragen in der Runde aufzuwerfen und damit zur Diskussion zu stellen. Dabei war es…

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Zweifelhafte Widerrufsbelehrungen

Zweifelhafte Widerrufsbelehrungen Die Anwaltskanzlei Vogelskamp berichtete bereits mehrfach von Ergebnissen bei der Überprüfung von Widerrufsbelehrungen zu Verbraucherkreditverträgen. Dabei wiesen wir unter anderem in unseren Beiträgen vom 08.02.2013 und 08.04.2013 auf problematische Fassungen zu Widerrufsbelehrungen der Banken hin. Gegenwärtig überprüfen wir verstärkt die Widerrufsbelehrungen der Sparkassen und Stadtsparkassen. Bezogen auf Zeiträume seit mindestens 2004 haben wir erhebliche Bedenken an der Wirksamkeit der Formulierungen in den Widerrufsbelehrungen. Sollte sich deren Unwirksamkeit herausstellen, sind in einer Vielzahl von Verträgen Widerrufe auch nach Ablauf der Widerrufsfrist möglich. Da die in den Texten vorgegebenen Fristen nicht laufen, kann grundsätzlich von einem zeitlich unbegrenzten Widerufsrecht des…

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Widerruf von Darlehensverträgen möglich?

Widerruf von Darlehensverträgen möglich? In seiner Entscheidung vom 15. Dezember 2009 XI ZR 45/09 hat der BGH entschieden, dass Verbraucherdarlehensverträge und zeitgleich abgeschlossene Restschuldversicherungen verbundene Geschäfte sein können. Ein verbundenes Geschäft liegt dann vor, wenn der Darlehensbetrag erhöht wurde, um die Restschuldversicherung zu finanzieren. Damit besteht eine Abhängigkeit zwischen dem Darlehensvertrag und dem Restschuldversicherungsvertrag. Für beide Verträge müssen richtige Widerrufsbelehrungen vorgelegt werden. Häufig ist dieses nicht der Fall, sodass noch nach mehreren Jahren der Widerruf möglich sein kann. Mit dem Widerruf entledigt sich der Darlehensnehmer daher seiner Verpflichtung aus dem Darlehensvertrag. Andere Nebenpflichten bleiben selbstverständlich dadurch erhalten. Bei der Prüfung…

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