DARLEHENSWIDERRUF – SPEZIALISTEN DISKUTIEREN IN HAMBURG


Die Verbraucherzentrale Hamburg lud ein – und alle kamen.

Am 2.4. 2014 fand auf Einladung der Verbraucherzentrale Hamburg ein Diskussionstag zum Thema Widerruf Baudarlehen statt. Rund 100 Teilnehmer aus der gesamten Bundesrepublik erschienen, um ihr Wissen zu vertiefen. Dabei saßen juristische Vertreter von Banken neben „Anlegerschützern“ und tauschten streitig in der Sache aber in persönlicher Akzeptanz die Argumente der beiden Seiten aus. Rechtsanwalt Richard Vogelskamp als Vertreter einer Vielzahl  von Bankkunden nahm als Teilnehmer der Veranstaltung die Gelegenheit wahr, aktuelle Fragen in der Runde aufzuwerfen und damit zur Diskussion zu stellen. Dabei war es äußerst interessant, die Gegenargumente der Bankenvertreter kennen zu lernen. Dies nicht zuletzt zwecks Abstimmung eigener Akzente in der Vorgehensweise zugunsten der Darlehensnehmer.


Eingegangen wurde während der insgesamt 6 Stunden dauernden Diskussion zunächst auf das vom Bundesgerichtshof grundsätzlich festgestelle “ ewige „, das heisst zeitlich unbegrenzte Widerrufsrecht des Darlehensnehmers bei festgestellter fehlerhafter Widerrufsbeleherung.
Sodann wurden die einzelnen Anforderungen an die ( wirksame ) Widerrufsbelehrung ermittelt. Diesbezüglich ging die Dskussionsrunde schwerpunktmäßig auf die Belehrung zum Fristbeginn, aber auch auf die Erforderlichkeit exakter Belehrung zu den Rechtsfolgen eines erklärten Widerrufes ein.

Hervorgehoben und heftig kontrovers diskutiert wurden Fragen zur Bedeutung der „Musterwiderrufsbelehrungen“. Hier traten deutlich unterschiedliche Ansichten und Rechtswürdigungen zwischen den Vertretern der beiden Interessengruppen zutage. Schliesslich wurden die rechtlichen Probleme im Spannungsfeld Vertragswiderruf zur  „Vorfälligkeitsentschädigungen“ aufgezeigt und bearbeitet. Dabei interessierte besonders die Frage nach der Auswirkung einer getroffenen „Aufhebungsvereinbarung“ im Verhältnis zum Widerrufsrecht des Dalehensnehmers.

Im Ergebnis bestand bei den Teilnehmern Einigkeit, dass viele offene Fragen künftig  einer Klärung durch die Rechtsprechung zugeführt werden müssen.

Rechtsanwalt Richard Vogelskamp berät und vertritt als Verweisanwalt der Verbraucherzentrale Hamburg Darlehensnehmer bundesweit auf dem genannten Rechtsgebiet.