VORFÄLLIGKEITS – ENTSCHÄDIGUNG BEI IMMOBILIENDARLEHEN MUSS NICHT SEIN.
DAS OLG FRANKFURT AM MAIN HAT IN EINEM VIELBEACHTETEN URTEIL VOM 1.7.2020 FESTGESTELLT, DASS NICHT JEDE VERTRAGSKÜNDIGUNG DES DALEHESNEHMERS ZU EINEM ANSPRUCH DER BANK AUF ZAHLUNG EINER VORFÄLLIGKEITSENTSCHÄDIGUNG FÜHRT. (17 U 810/19)
DIE VORFÄLLIKEITSFORDERUNG IST PER GESETZ ALS ENTSCHÄDIGUNG FÜR EINEN ZINSVERLUST ZUGUNSTEN DER BANK BEI VORZEITIGER BEENDIGUNG DES VERTRAGES KONSTRUIERT. VON DIESEM GRUNSÄTZLICHEN ANSPRUCH LÄSST DAS ZITIERTE URTEIL AUSNAMEN ZU.
SO ENTFÄLLT BEI FEHLENDER ODER UNKLARER BERECHNUNG DIESER POSITION IN DER VERTRAGSURKUNDE DER ANSPRUCH DER BANK GEGEN DEN DARLEHENSNEHMER. DAS GERICHT SPRICHT IN SOLCHEN FÄLLEN VON EINEM „INFORMATIONSDEFIZIT“ WELCHES ZUM WEGFALL DER ZAHLUNGSPFLICHTEN AUF SEITEN DES DARLEHENSNEHMER FÜHRT. NACH OLG FRANKFURT A.M. “ IST DER ANSPRUCH DER BANK NACH § 502 ABS.2 NR2 BGB AUSGESCHLOSSEN, WENN IM VERTRAG U.A. DIE ANGABEN ÜBER DIE BERECHNUNG DER VORFÄLLIGKEITSENTSCHÄDIGUNG UNZUREICHED SIND.“
DIE INSOWEIT ERFORDERLICHEN VORAUSSETZUNGEN SIND IN JEDEM EINZELFALE ZU PRÜFEN UND IM LICHTE DIESER RECHTSPRECHUNG AUSZUWERTEN.
RECHTSANWALT VOGELSKAMP PRÜFT FÜR MANDANTEN BUNDESWEIT ,OB DIE DARLEHENSGEBENDE BANK JEWEILS DIESE VORAUSSETZUNGEN EINGEHALTEN HAT. GEGEBENENFALLS HAT DER DARLEHENSNEHMER EINEN ANSPRUCH AUF RÜCKERSTATTUNG GELEISTETER VORFÄLLIGKEITSBETRÄGE ODER EIN ABWEHRRECHT GEGEN DEN ZAHLUNGSANSPRUCH DER BANK.