Insolvenzrecht

Bereits seit der Novellierung des Insolvenzrechtes im Jahre 1998 ist Rechtsanwalt Vogelskamp auf dem Gebiet des Verbraucherinsolvenzrechtes tätig. Seine speziellen Kenntnisse in diesem Bereich werden ständig durch die Absolvierung von Lehrgängen und Fortbildungsveranstaltungen weiter vertieft.

Seit nunmehr 15 Jahren werden Einzelpersonen und selbstständige Gewerbetreibende in außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren und in Fortsetzung im Rahmen von gerichtlichen Insolvenzverfahren bis hin zur Erlangung der Restschuldbefreiung vertreten und betreut.

Dabei führt Rechtsanwalt Vogelskamp das gesamte außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren in eigener Verantwortung mit großer Umsicht für Mandanten durch. Die entsprechenden gesetzlich vorgeschriebenen Bescheinigungen für die Beantragung des gerichtlichen Verfahrens mit anschließendem Restschuldbefreiungsverfahren werden von Rechtsanwalt Vogelskamp als gesetzlich zugelassene Stelle ausgestellt.

Es gilt das Motto: Schulden sind kein Grund für Verzweiflung. Wir helfen.