Versicherungen müssen kräftig nachzahlen!

Versicherungen müssen kräftig nachzahlen! Die Verbraucherzentrale Hamburg bekam als Verbandsklägerin vor dem Bundesgerichtshof in einem Verfahren gegen einen deutschen Versicherer Recht. Einzelne Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen sind unwirksam! Da das Urteil ( IV ZR 201/10) über den Einzelfall hinaus allgemein Rechtsgültigkeit hat, dürften tausende Versicherungsverhältnisse betroffen sein. Oftmals werden private Lebens- oder Rentenversicherungen vorzeitig gekündigt. Die vorzeitige Kündigung führt dazu, dass der Kunde in vielen Fällen kaum etwas von seinem bis dahin eingezahlten Geld zurückerhält. Grund hierfür sind hohe Abschlusskosten und nachteilige Verrechnungen. Der Versicherungsnehmer zahlt nämlich zunächst mit seinen Prämien die Provisionen für die Vertreter, bevor sie überhaupt…

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Unwirksame Klauseln in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu Kündigung, Beitragsfreistellung und Stornoabzug

Unwirksame Klauseln in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu Kündigung, Beitragsfreistellung und Stornoabzug Die nahezu in allen Versicherungsbedingungen verwendeten Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug sind nach Entscheidungen des LG Stuttgart nicht transparent und damit unwirksam. Sie genügen nicht den Anforderungen, die der BGH in seiner Entscheidung vom 09.05.2001, Az. IV ZR 121/00, formuliert hat. Die Klauseln beeinträchtigen den Verbraucher unangemessen, da er auch bei Wahrung der gebotenen Aufmerksamkeit und Sorgfalt nicht klar erkennen könne, welche wirtschaftlichen Folgen sich aus einer Kündigung oder Beitragsfreistellung ergeben können. Versicherungsnehmer, die ihren Versicherungsvertrag gekündigt haben, haben möglicherweise Anspruch auf Neuberechnung des Rückkaufswertes und…

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Rückforderung von Versicherungsprämien

Rückforderung von Versicherungsprämien In Kooperation mit der Verbraucherzentrale Hamburg sind wir nunmehr Verweisanwälte und mit der Rückforderung von überzahlten Prämien beauftragt. Grundlage hierfür ist eine nunmehr rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts Bamberg. Das LG Bamberg hat entschieden, dass bei einer ratierlichen Zahlung von Versicherungsprämien der Versicherungsnehmer über den Effektivzins aufzuklären ist. Bei einer fehlenden Aufklärung können sich Rückforderungsansprüche ergeben. Die ratenweise Prämienzahlung beinhaltete einen Zinsaufschlag, sodass in Folge dessen der Versicherungsnehmer über den sich daraus ergebenden Effektivzins hätte aufgeklärt werden müssen. Diese Rückforderung von Prämienzahlung gilt nicht nur für Lebensversicherungen, sondern für jedwede andere Art von Versicherung. Wir sind gerne bereit…

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Ratenzahlungsklauseln in Versicherungsverträgen oft unwirksam!

Ratenzahlungsklauseln in Versicherungsverträgen oft unwirksam! Wer mit seiner Versicherung vereinbart hat, die Prämien/Beiträge nicht jährlich im Voraus, sondern monats- oder quartalsweise bzw. halbjährlich zu bezahlen, bezahlt in vielen Fällen zu viel. Ein satter Aufschlag ist nämlich bei den "Ratenzahlungen" im Verhältnis zur Jahresprämie fällig. Das Landgericht Frankfurt hat aktuell entschieden, dass Teilzahlungsklauseln in Versicherungsverträgen unwirksam sind, weil in diesem Zusammenhang keine oder falsche vom Versicherungsnehmer zu zahlende Zinsbeträge angegeben werden. So komme es vor, dass ein Zuschlag für die "Ratenzahlung" von zum Beispiel 5% angegeben wird; tatsächlich zahlt der Kunde jedoch bis zu 14 %, legt man die tatsächlichen Zahlungen…

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