Familienrecht
Das Ehe- und Familienrecht bildet in unserer Kanzlei seit vielen Jahren einen bedeutenden Tätigkeitsschwerpunkt.
Es ist in der täglichen Praxis festzustellen, dass eine erfolgreiche Vertretung einer Partei mit menschlichem Einfühlungsvermögen auf Seiten des Rechtsanwaltes verbunden ist. Die persönlichen Belastungen der Mandanten in der besonderen Lebenssituation müssen erkannt und in der Fallbearbeitung jederzeit berücksichtigt werden.
Aus unserer Sicht ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit begleitenden Einrichtungen, wie Jugendamt, je nach Konfession, Diakonie oder Caritas förderlich, soweit das Verhältnis Eltern-Kind betroffen ist.
Als Vorstandsmitglied des Vereins für Betreuungen, Vormundschaften und Pflegschaften der Diakonie Wuppertal ist Rechtsanwalt Vogelskamp häufig in die Bewältigung von Problemen Minderjähriger im Verhältnis zu Erziehungsberechtigten und Behörden eingebunden.
Rechtsanwalt Vogelskamp übt dieses Ehrenamt bereits seit Jahrzehenten aus.
Das Wohl minderjähriger Kinder sollte oberstes Gebot in der Ehe- und Familienberatung sein. Diese Verpflichtung sehen wir nicht zuletzt wegen unserer seit Jahrzehnten bestehenden Verbindung zum Deutschen Kinderschutzbund.
Rechtsanwalt Vogelskamp ist Verweisanwalt des Deutschen Kinderschutzbundes.
Mit Erfolg vertreten wir ausländische Mitbürger in Ehe- und Familiensachen. Die gesetzlichen Grundlagen des Internationalen Privatrechtes werden von uns beachtet und angewendet, wenn es um die Vertretung ausländischer Mitbürger geht.