VORFÄLLIGKEITS – ENTSCHÄDIGUNG BEI IMMOBILIENDARLEHEN MUSS NICHT SEIN.

VORFÄLLIGKEITS - ENTSCHÄDIGUNG BEI IMMOBILIENDARLEHEN MUSS NICHT SEIN. DAS OLG FRANKFURT AM MAIN HAT IN EINEM VIELBEACHTETEN URTEIL VOM 1.7.2020 FESTGESTELLT, DASS NICHT JEDE VERTRAGSKÜNDIGUNG DES DALEHESNEHMERS ZU EINEM ANSPRUCH DER BANK AUF ZAHLUNG EINER VORFÄLLIGKEITSENTSCHÄDIGUNG FÜHRT. (17 U 810/19) DIE VORFÄLLIKEITSFORDERUNG IST PER GESETZ ALS ENTSCHÄDIGUNG FÜR EINEN ZINSVERLUST ZUGUNSTEN DER BANK BEI VORZEITIGER BEENDIGUNG DES VERTRAGES KONSTRUIERT. VON DIESEM GRUNSÄTZLICHEN ANSPRUCH LÄSST DAS ZITIERTE URTEIL AUSNAMEN ZU. SO ENTFÄLLT BEI FEHLENDER ODER UNKLARER BERECHNUNG DIESER POSITION IN DER VERTRAGSURKUNDE DER ANSPRUCH DER BANK GEGEN DEN DARLEHENSNEHMER. DAS GERICHT SPRICHT IN SOLCHEN FÄLLEN VON EINEM "INFORMATIONSDEFIZIT" WELCHES ZUM WEGFALL…

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BUNDESGERICHTSHOF BEGRENZT VORFÄLLIGKEITSENTSCHÄDIGUNGEN

BUNDESGERICHTSHOF URTEILT ÜBER ANSPRÜCHE DER BANKEN AUF VORFÄLLIGKEITS-ENTSCHÄDIGUNG Der Bundesgerichtshof hat in diesen Tagen die Ansprüche der Banken auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung gegen den Darlehensnehmer begrenzt, bzw. entfallen lassen. In einem Urteil vom 19.Januar 2016 (XI ZR 103/15) hat der Bundesgerichtshof gegen die Vorinstanz entschieden, dass im Falle der Kündigung eines Verbraucherkredites seitens der Bank, dazu zählen auch Baudarlehen,keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet werden darf. Alleine Ansprüche auf Zahlung eines gesetzlichen Verzugszinses bezogen auf offene Forderungen zum Zeitpunkt der Kündigung des Darlehensvertrages sind berechtigt. Das bedeutet für den Darlehensnehmer einen ganz wesentlichen finanziellen Vorteil, weil die Vorfälliigkeitsentschädigung, anders als der Verzugszins, alle…

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