DFO GmbH & Co. II Deutschlandfonds KG verliert auf der ganzen Linie
DFO GmbH & Co. II Deutschlandfonds KG verliert auf der ganzen Linie Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom 18.09.2012 allen Spekulationen ein Ende bereitet und klargestellt, dass genannte Gesellschaft keine Ansprüche auf Zahlung rückständiger Beiträge gegen die Gesellschafter hat. Wir haben in zahlreichen gerichtlichen Verfahren für Anleger die jetzt vom Bundesgerichtshof bestätigte Ansicht vertreten. In einem Beitrag vom 08.12.2011 wiesen wir auf die deutschlandweit seitens des Fonds eingereichten Klagen gegen Anleger hin. Diese Anleger hatten, wie sich jetzt durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes herausstellte, Zahlungen an die Gesellschaft zu Recht verweigert. Es wurde schließlich mit dieser höchstrichterlichen Entscheidung ein…