LANGFRISTIGE SPARVERTRÄGE – FÜR SPARKASSEN WIRD ES ENG.

Die Rechtsprechung formiert sich gegen die Zinsberechnungen der Sparkassen bei langfristigen Sparverträgen.

Nach dem Landgericht Dresden hat nun auch das Amtsgericht Leipzig mit Urteil vom 29.01.2021 eine Sparkasse zu saftiger Zinsnachzahlung an einen Sparer verurteilt. Es stellt sich immer mehr heraus, dass die Zisberechnungen der Sparkassen bei teils über Jahrzehnte laufenden Sparverträgen einer sachverständigen Überprüfung nicht standhalten.

Rechtsanwalt Vogelskamp führt gegenwärtig mehrere Verfahren gegen Sparkassen in NRW. In allen Fällen werden bedeutende Zinsnachzahlungen für Sparer gefordert. Die Entwicklung in der Rechtsprechung wird von uns weiterhin genau beobachet und in die aktuelle Fallbearbeitung eingebracht.

Die Sache der Sparer steht gut.

Rechtsanwalt Vogelskamp wird in der Zeitschrift „Finanztest“ der Stiftung Warentest als ein bundesweit tätiger und bereits erfolgreicher  „Anwalt für Prämiensparer“ den Lesern empfohlen. Schauen Sie in diese Zeitschrift. Sie werden umfangreiche Hinweise und Hilfen für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche bis hin zu Formulierungshilfen für die Stellung der Ansprüche dort finden.

Rechtsanwalt Vogelskamp sagt kompetente Rechtsvertretung seinen Mandanten zu.