„GLÜCK FÜR ZWEI“ MUSS ZAHLEN
DAS AMTSGERICHT SIEGBURG HAT MIT URTEIL VOM 16.11.2020 DAS PARTNERVERMITTLUNGSINSTITUT „GLÜCK FÜR ZWEI“ ZUR RÜCKZAHLUNG VEREINNAHMTER PARTNERVERMITTLUNGSGEBÜHREN IN ERHEBLICHER HÖHE VERURTEILT. (115 C 85/20)
DABEI ORIENTIERTE SICH DAS GERICHT AN DER RECHTSPRECHUNG DER OBERLANDESGERICHTE KÖLN UND DÜSSELDORF ( OLG KÖLN BESCHLUSS VOM 5.6.2020 – 21 U 107/19 UND OLG DÜSSELDORF BESCHLUSS VOM 25.7.2014 – 24 U 235/13 )
BEIDE OBERGERICHTE ENTSCHIEDEN IM WESENTLICHEN, DASS ALLEINE DIE ERSTELLUNG EINES „PARTNERDEPOTS“ KEINEN VERGÜTUNSANSPRUCH AUF SEITEN DES INSTITUS AUSLÖST. DARÜBERHINAUS KANN DAS WIDERRUFSRECHT BEI IN DER WOHNUNG DES KUNDEN ABGSCHLOSSENEN VERTRÄGEN NICHT WiRKSAM AUSGESCHLOSSEN WERDEN.
ALLERDINGS GILT: NACH § 355 ABS.3 SATZ 1 SIND IM FALLE DES WIRKSAMEN WIDERRUFES DIE EMPFANGENEN LEISTUNGEN ZURÜCK ZU GEWÄHREN. DAS HEISST FÜR DEN KUNDEN, DASS ER EMPFANGENE UND KONTAKTIERTE „ADRESSEN“ BEZAHLEN MUSS. ES IST ALSO FÜR DEN KUNDEN BESONDERS WICHTIG, DASS ER IM ZWEIFELSFALLE SEHR SCHNELL SEINE VERTRAGSERKLÄRUNG WIDERRUFT.
DIE VON RECHTSANWALT VOGELSKAMP VERTRETENE KUNDIN HATTE SCHNELL REGAGIERT UND EINEN WIDERRUFSAUFTRAG IHREM RECHTSANWALT ERTEILT. DER WIDERRUF WURDE NOCH AN DEMSELBEN TAG VON RECHTSANWALT VOGELSKAMP GEGENÜBERR DEM INSTITUT ERKLÄRT, SO DASS DIE VON DEM ISTUTIUT AM FOLGENDEN TAG SÄMTLICH ÜBERMITTELTEN PARTNERVORSCHLÄGE „ZU SPÄT“ KAMEN.
„GLÜCK FÜR ZWEI“ HAT NUN FÜR DIE NICHT (RECHTZEITIG) ERBRACHTEN PARTNERVORSCHLÄGE DIE ERHALTENEN VERMITTLERGEBÜHREN AN DIE KUNDIN ZU ERSTATTEN.
DAS URTEIL IST NOCH NICHT RECHTSKRÄFTIG.
RECHTSANWALT VOGELSKAMP VERTRITT BUNDESWEIT UNZUFRIEDENE KUNDEN VON PARTNERVERMITTLUNGSAGENTUREN.