BGH zu Prämiensparverträgen

BGH ZU PRÄMIENSPARVERTRÄGEN Der Bundesgerichtshof entschied am 6. Oktober 2021 zugunster der Sparer, dass deren Ansprüche auf Zinsgutschrift bei langjährigen Sparverträgen erst drei volle Jahre nach Schluss des Sparvertrages verjähren. BGH XI ZR 234/20 Damit stellt sich die Rechtsprechung gegen die Ansichten und Argumente der Sparkassen und folgt den Verbraucherzentralen, wie es bereits das Oberlandesgericht Dresden in seinen Urteilen vorgegeben hat. Desweiteren stellt der BGH fest, dass die bisherigen Berechnungsweisen der Sparkassen im Himblick auf die Verzinsung langfristiger Sparverträge falsch ist. Dem OLG Dresden obliegt es nun den Referenzzinssatz für Vergleichszinsberechnungen festzulegen. Dabei weist der BGH darauf hin, dass der…

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CCC Vermögensverwaltungs GmbH weiterer Prozessverlust

CCC Vermögensverwaltungs GmbH weiterer Prozessverlust CCC Vermögensverwaltungs GmbH wiederholt chancenlos vor Gericht.Das Amtsgericht Königs Wusterhausen hat in einem jüngst ergangen Urteil die Klage der CCC Vermögensverwaltungs GmbH gegen einen von Rechtsanwalt Vogelskamp vertretenen Mandanten als unbegründet abgewiesen. Die Gegenseite trägt die Kosten des Verfahrens. Sobald die Begründung des Urteils vorliegt, wird Rechtsanwalt Vogelskamp hier berichten. Unsere Kanlei vertritt bundesweit Mandanten gegen die CCC.

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BGH GEGEN GLÜCK FÜR ZWEI

BGH GEGEN GLÜCK FÜR ZWEI DER BUNDESGERICHTSHOF URTEILTE AM 6.5.2021, DASS PARTNERVERMITTLUNGSINSTITUTE IN FORMULAREN NICHT DAS WIDERRUFSRECHT EINES KUNDEN AUSSCHLIESSEN KÖNNEN. BGH - III ZR 169/20.DAS URTEIL BESTÄTIGTE DIE RECHTSPRECHUNG DES OLG KÖLN, WONACH DAS INSTITUT "GLÜCK FÜR ZWEI" MIT HAUPTSITZ IN KOBLENZ, NICHT WIRKSAM DAS WIDERRUFSRECHT IN FORMULAREN, DIE MIT DEM HAUPTVERTRG UNTERZEICHNET WURDEN, AUSSCHLIESSEN KANN. DAMIT IST AUCH DIE ANHALTENDE RECHTSPRECHUNG DES OLG KOBLENZ AUSGEHEBELT, WO "GLÜCK FÜR ZWEI" STÄNDIG RECHT BEKAM. DAS URTEIL DES BGH BESTÄTIGT DIE AUFFASSUNG VON RECHTSANWALT VOGELSKAMP IN DERATIGEN FÄLLEN, DASS KUNDEN/VERBRAUCHER SCHNELL REAGIEREN MÜSSEN, WENN SIE VOM PARTNERSCHAFTSVERTRAG LOS KOMMEN WOLLEN. EINE…

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Sparkassen unterliegen auch in Bayern

SPARKASSEN UNTERLIEGEN IN BAYERN AUCH IN BAYERN FORMIERT SICH DIE RECHTSPRECHNG GEGEN ZU GERINGE SPARKASSENZINSEN BEI LANGFRISTIGEN SPARVERTRÄGEN. NACHDEM DIE RECHTSPRECHUNG IN SACHSEN KLARE URTEILE GEGEN SPARKASSEN BEI DER VERZINSUNG LANGFRISTIGER SPARVERTRÄGE  ERLASSEN HAT, SCHLIESSEN SICH NUN DIE GERICHTE IN BAYER OFFENKUNDIG AN. DAS LANDGERICHT DEGGENDORF HAT MIT URTEIL VOM 24.09.2020- 31 O 232/20 - EINE SPARKASSE ZU SAFTIGER NACHZAHLUNG VON ZINSBETRÄGEN VERURTEILT. WESENTLICH IST IN DIESEM ZUSAMMENHANG, DASS DAS URTEIL OHNE BEWEISAUFNAHME ZUR BERECHNUNG DER ZINSEN ERGING. DAS GERICHT HATTE, WIE BEREITS DIE GERICHTE IN SACHSEN, DEN VORTRAG DER SPARER UND DEREN ZINSBERECHNUNG ALS ZUTREFFEND ERKANNT. WIR SIND ZUVERSICHTLICH,…

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Langfristige Sparverträge – für Sparkassen wird es eng

LANGFRISTIGE SPARVERTRÄGE - FÜR SPARKASSEN WIRD ES ENG. Die Rechtsprechung formiert sich gegen die Zinsberechnungen der Sparkassen bei langfristigen Sparverträgen. Nach dem Landgericht Dresden hat nun auch das Amtsgericht Leipzig mit Urteil vom 29.01.2021 eine Sparkasse zu saftiger Zinsnachzahlung an einen Sparer verurteilt. Es stellt sich immer mehr heraus, dass die Zisberechnungen der Sparkassen bei teils über Jahrzehnte laufenden Sparverträgen einer sachverständigen Überprüfung nicht standhalten. Rechtsanwalt Vogelskamp führt gegenwärtig mehrere Verfahren gegen Sparkassen in NRW. In allen Fällen werden bedeutende Zinsnachzahlungen für Sparer gefordert. Die Entwicklung in der Rechtsprechung wird von uns weiterhin genau beobachet und in die aktuelle Fallbearbeitung…

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CCC Vermögensverwaltung unterliegt erneut

CCC VERMÖGENSVERWALTUNG UNTERLIEGT ERNEUT VOR GERICHT DIE CCC VERMÖGENSVERWALTUNG UNTERLIEGT ERNEUT GEGEN EINEN VON RECHTSANWALT RICHARD VOGELSKAMP, WUPPERTAL, VERTRETENEN MANDANTEN. DAS AMTSGERICHT BREMEN HAT MIT URTEIL VOM 25.11.2020 DIE KLAGE AUF ZAHLUNG VERMEINTLICH RÜCKSTÄNDIGER VERMITTLUNGSGEBÜHREN GEGEN EINEN EHEMALIGEN KUNDEN DER VERMITTLUNGSAGENTUR EXCALIBUR TATARELIS VOLLUMFÄNGLICH ABGEWIESEN. ES GING UM EINE VEREINBARUNG AUS DEM JAHRE 2004. DAMALS HATTE DIE GENANNTE FIRMA EINEN VERSICHERUNGSVERTRAG MIT DER ATLANTICLUX LEBENSVERSICHERUNG S.A., SITZ IN LUXEMBURG VERMITTELT. BEREITS IN 2005 KÜNDIGTE DER VERSICHERUNGSNEHMER DIESEN VERTRAG UND STELLTE DIE PRÄMIENZALUNGEN EIN. NACH DEM VORLIEGENDEN URTEIL IST DER GLEICHZEITIG ABGESCHLOSSENNE VERMITLLUNGSVERTRAG, DESSEN ANSPRÜCHE DIE CCC VERMÖGENSVERWALTUNG ALS RECHTSNACHFOLER DES…

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VORFÄLLIGKEITS – ENTSCHÄDIGUNG BEI IMMOBILIENDARLEHEN MUSS NICHT SEIN.

VORFÄLLIGKEITS - ENTSCHÄDIGUNG BEI IMMOBILIENDARLEHEN MUSS NICHT SEIN. DAS OLG FRANKFURT AM MAIN HAT IN EINEM VIELBEACHTETEN URTEIL VOM 1.7.2020 FESTGESTELLT, DASS NICHT JEDE VERTRAGSKÜNDIGUNG DES DALEHESNEHMERS ZU EINEM ANSPRUCH DER BANK AUF ZAHLUNG EINER VORFÄLLIGKEITSENTSCHÄDIGUNG FÜHRT. (17 U 810/19) DIE VORFÄLLIKEITSFORDERUNG IST PER GESETZ ALS ENTSCHÄDIGUNG FÜR EINEN ZINSVERLUST ZUGUNSTEN DER BANK BEI VORZEITIGER BEENDIGUNG DES VERTRAGES KONSTRUIERT. VON DIESEM GRUNSÄTZLICHEN ANSPRUCH LÄSST DAS ZITIERTE URTEIL AUSNAMEN ZU. SO ENTFÄLLT BEI FEHLENDER ODER UNKLARER BERECHNUNG DIESER POSITION IN DER VERTRAGSURKUNDE DER ANSPRUCH DER BANK GEGEN DEN DARLEHENSNEHMER. DAS GERICHT SPRICHT IN SOLCHEN FÄLLEN VON EINEM "INFORMATIONSDEFIZIT" WELCHES ZUM WEGFALL…

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„Glück für zwei“ muss zahlen

"GLÜCK FÜR ZWEI" MUSS ZAHLEN DAS AMTSGERICHT SIEGBURG HAT MIT URTEIL VOM 16.11.2020 DAS PARTNERVERMITTLUNGSINSTITUT "GLÜCK FÜR ZWEI" ZUR RÜCKZAHLUNG VEREINNAHMTER PARTNERVERMITTLUNGSGEBÜHREN IN ERHEBLICHER HÖHE VERURTEILT. (115 C 85/20) DABEI ORIENTIERTE SICH DAS GERICHT AN DER RECHTSPRECHUNG DER OBERLANDESGERICHTE KÖLN UND DÜSSELDORF ( OLG KÖLN BESCHLUSS VOM 5.6.2020 - 21 U 107/19 UND OLG DÜSSELDORF BESCHLUSS VOM 25.7.2014 - 24 U 235/13 ) BEIDE OBERGERICHTE ENTSCHIEDEN IM WESENTLICHEN, DASS ALLEINE DIE ERSTELLUNG EINES "PARTNERDEPOTS" KEINEN VERGÜTUNSANSPRUCH AUF SEITEN DES INSTITUS AUSLÖST. DARÜBERHINAUS KANN DAS WIDERRUFSRECHT BEI IN DER WOHNUNG DES KUNDEN ABGSCHLOSSENEN VERTRÄGEN NICHT WiRKSAM AUSGESCHLOSSEN WERDEN. ALLERDINGS GILT: NACH…

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GLÜCK FÜR ZWEI – OHNE GLÜCK VOR GERICHT

GLÜCK FÜR ZWEI - OHNE GLÜCK VOR GERICHT DIE PARTNERSCHAFTSVERMITTLUNG "GLÜCK FÜR ZWEI" MIT SITZ IN KOBLENZ BEKOMMT ZWAR REGELMÄßIG VON DEN GERICHTEN IN KOBLENZ DIE WIRKSAMKEIT IHRER VERTRÄGE BESTÄTIGT, DIES GILT ABER NICHT VOR GERICHTEN BUNDESWEIT. IM WESENTLCHEN GEHT ES DABEI UM DIE RECHTSFRAGEN, OB DIE IN DER WOHNUNG DES INTERESSENTEN GLEICHZEITIG MIT DEM VERTRAG UNTERZEICHNETEN VERZICHTE AUF DAS WIDERRUFSRECHT UND DAS KÜNDIGUNGSRECHT WIRKSAM SEIN KÖNNEN. ANDERS ALS DIE GERICHTE IN KOBLENZ URTEILEN DIE OBERGERICHTE IN DÜSSELDORF UND KÖLN GEGEN DIE INSTITUTE. DAS OBERLANDESGERICHT KÖLN HAT MIT URTEIL VOM 25.06.2020 DIE WIRKSAMKEIT DERARTIGER RECHTSAUSSCHLÜSSE VERNEINT. ( OLG KÖLN 21…

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Sparkassen geben zu wenig Zinsen

SPARKASSEN GEBEN ZU WENIG ZINSEN Bundesweit stellt sich das Problem, dass Sparkassen langfristige Sparverträge zu gering zum Nachteil der Sparer verzinsen. In den neunziger Jahren schlossen viele Sparer mit Sparkassen bundesweit Sparverträge über Laufzeiten von bis zu 25 Jahren. Dabei wurde eine günstige Verzinsung versprochen. Mit Hinzurechnung von Prämien nach bestimmten Staffeln wurde den Sparern eine satte Rendite für monatliche Einzahlungen in Aussicht gestellt. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat derartige Sparverträge durch renommierte Sachverständige überprüfen lassen und musste feststellen, dass die Sparkassen bei der Verzinsung ausserordentlich "knausrig" waren. Es stellte sich nämlich heraus, dass die Sparkassen viel zu geringe Zinsen gutschrieben,…

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