Charisma Immobilienverwaltungs GmbH

Charisma Immobilienverwaltungs GmbH Die Firma Charisma Immobilienverwaltungs GmbH vertreibt in Form von ,,atypisch stillen Gesellschaftsbeteiligungen'' riskante Kapitalanlagen über Vertriebssysteme. Es beraten geschulte Mitarbeiter des Vertriebes beitrittswillige Gesellschafter. Diese Beratungen erfolgen nicht selten in der Wohnung des jeweiligen Interessenten. In der Vergangenheit wurde in einzelnen Urteilen festgestellt, dass dieser Vertrieb bestimmte Risiken dieser Form der Kapitalanlage nicht hinreichend berät. So sind Beratungen über Totalverlust des angelegten Geldes und die Form der Beteiligung des Beitretenden aus der Sicht der Rechtsprechung unbedingt erforderlich. Das Landgericht Stuttgart hatte mit Urteil vom 16.02.2011 (20 O 168/10) die Charisma zur Zahlung von Schadensersatz nebst Zinsen verpflichtet,…

WeiterlesenCharisma Immobilienverwaltungs GmbH

Banken verkaufen Schrottimmobilien und müssen dafür gerade stehen

Banken verkaufen Schrottimmobilien und müssen dafür gerade stehen Der Bundesgerichtshof eröffnete mit seiner jüngsten Rechtsprechung zur Schadensersatz für Käufer von Schrottimmobilien, eine neue Perspektive. Mit Beschluss vom 05.07.2011 wurde ein OLG Urteil bestätigt, wonach einer Bank die Kenntnis einer arglistigen Täuschung des Vertriebs bzw. Verkäufers mit der Folge zugerechnet wurde, dass die Bank in die Haftung genommen wurde. In dem besagten Verfahren wurde festgestellt, dass die Vertriebsfirma gezielt falsche Angaben zum Wert der Immobilie und auch zu deren Erträgen (Miete) gegenüber dem Käufer gemacht hatte. Dies ergab sich zumindest aus Prospekten, die insoweit Falschaussagen machten. Das Oberlandesgericht Köln sah eine…

WeiterlesenBanken verkaufen Schrottimmobilien und müssen dafür gerade stehen

Allianz-Vertragsklauseln sind wohl unwirksam!

Allianz-Vertragsklauseln sind wohl unwirksam! Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 18. August 2011 entschieden, dass die seitens der Allianz-Versicherung AG vom 1.Juli 2001 bis Ende 2007 verwendeten Vertragsbedingungen zum Rückkaufswert, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug unwirksam sind. Die Allianz hatte die Rückkaufswerte gekündigter Versicherungen zu gering berechnet; zu Unrecht waren Stornokosten berechnet worden; bei Beitragsfreistellung war die Versicherungssumme zu erhöhen, so das OLG Stuttgart. Für Millionen von Kunden bedeutet dies, dass sie einen teilweise erheblichen „Nachschlag" von der Allianz verlangen können. Wer zwischen Juli 2001 und Ende 2007 eine Renten-oder Lebensversicherung bei der Allianz-Versicherung AG abgeschlossen und seitdem gekündigt oder beitragsfrei…

WeiterlesenAllianz-Vertragsklauseln sind wohl unwirksam!

Excalibur hat keinen Anspruch auf Vergütung

Excalibur hat keinen Anspruch auf Vergütung In Deutschland haben eine Vielzahl von Anlegern ihr Geld in eine Versicherung der ATLANTIKLUX investiert in der Hoffnung, dass es sich um eine für sie gute Kapitalanlage handelt. Diese Versicherungen sind durch die Firma Excalibur vertrieben worden. Beim Abschluss dieser Versicherung musste der Anleger ein weiteres Formular unterzeichnen, mit dem sich die Excalibur eine Vergütung zu sichern ließ. Die Excalibur verwies darauf, dass ihr Vorteil wäre, dass die Versicherungsgesellschaft keine Gebühren erhalten würde. In allen Fällen erlebten die Anleger eine böse Überraschung, wenn sie die Lebensversicherung kündigten. Die Kosten dafür waren sie los. Von…

WeiterlesenExcalibur hat keinen Anspruch auf Vergütung