Excalibur hat keinen Anspruch auf Vergütung
In Deutschland haben eine Vielzahl von Anlegern ihr Geld in eine Versicherung der ATLANTIKLUX investiert in der Hoffnung, dass es sich um eine für sie gute Kapitalanlage handelt. Diese Versicherungen sind durch die Firma Excalibur vertrieben worden.
Beim Abschluss dieser Versicherung musste der Anleger ein weiteres Formular unterzeichnen, mit dem sich die Excalibur eine Vergütung zu sichern ließ. Die Excalibur verwies darauf, dass ihr Vorteil wäre, dass die Versicherungsgesellschaft keine Gebühren erhalten würde.
In allen Fällen erlebten die Anleger eine böse Überraschung, wenn sie die Lebensversicherung kündigten. Die Kosten dafür waren sie los. Von der Excalibur erhielten sie aber weiterhin Rechnungen, da eine eigenständige Maklervereinbarung abgeschlossen worden sei und der Anleger darauf auch hingewiesen worden sein soll.
Bereits anstoßend war, dass eine Gebühr für eine Maklertätigkeit verlangt wurde, obwohl nur die Versicherung der ATLANTICLUX angeboten wurde. Eine Auswahl von unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften erfolgte aber gerade nicht, so wie man es von einem unabhängigen Makler verlangen kann.
Vor dem AG Wuppertal haben wir für unseren Mandanten am 5.2.2010 ein, noch nicht rechtskräftiges, Urteil gegen die Firma Excalibur erstritten. Mit diesem Urteil ist der Anspruch der Excalibur in überzeugender Weise abgewiesen worden. Das AG Wuppertal wirft der Firma Excalibur zu Recht vor, dass eine fehlerhafte Beratung in Bezug auf die Versicherung erfolgte und sie damit auch keinen Gebührenanspruch erheben kann. Die angeblich durchgeführte Beratung entsprach nicht den Vorgaben des Bundesgerichtshofs für eine anleger- und objektgerechte Beratung.
Es handelt sich um eines von wenigen Urteilen zu Gunsten von Anlegern gegen Excalibur.