WIDERRUF NEUER BAUDARLEHEN
WIDERRUF NEUER BAUDARLEHEN AB 2010 Ganz überwiegend werden die Gerichte mit der Prüfung von Widerrufsbelehrungen in Verträgen aus den Jahren 2002 bis 2010 konfrontiert.Der Grund dafür ist die häufig festzustellende Abweichung der Widerrufsbelehrung in Verträgen dieser Zeit von dem gesetzlichen Muster. Nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesgerichthofes liegt nämlich immer dann eine wirksame Belehrung vor, wenn dieses Muster nach § 114 Abs 2, Anlage 2 der BGB InfoVO exakt als vertragliche Belehrung übernommen wurde.Da diese Rechtsprechung sich ab Anfang 2011 festigte, hatten die Aussteller der Belehrung eigentlich "leichtes Spiel" .Sie brauchten nur noch den Text eins zu eins übernehmen.Bisher ist…