Widerruf Baudarlehen – Das Finale

Die Zeichen stehen auf „Abbruch“.

Nach vorliegenden Pressemeldungen soll in 2016 Schluss sein mit dem Recht des Verbrauchers auf Widerruf eines Baudarlehens.Damit wird die Immobilienfinanzierung wieder teurer.Der Gesetzgeber plant ein Ende des nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes „ewigen“ Widerrufsrechtes.Eine Zeitgrenze wird bald zum Nachteil des Verbrauches gezogen.

Die Finanzierungsbanken hatte der „Widerrufsjoker“ hart getroffen.
Eine Vielzahl von Darlehensnehmern hat sich in den vergangenen Jahren aus einer wirtschaftlich unangemessenen Zinslast gegenüber den Banken bei der Immobilienfinanzierung befreit.Damit soll nach vorliegenden Gesetzesiniativen bald Schluss sein.


Während Banken und der staatliche Haushalt sich an aktuell niedrigen Zinsen „gesund stoßen“, soll für den Verbraucher Schluss sein mit Zinskorrekturen auf aktuell geringe Zinsen bei fortlaufenden Altverträgen.

Das zeitlich unbegrenzte Recht zum Widerruf soll dem Verbraucher nun zum Vorteil der Banken vom Gesetzgeber genommen werden.

Alle Versuche der Banken und Bankjuristen dieses (noch) bestehende Recht zum Widerruf dem Verbaucher abzusprechen, mussten in Ansehung der „stringenten“ Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes scheitern. Die  bis dato in der Rechtsprechung exotischen Rechtsinstitute wie „Verwirkung“ oder „Rechtsmissbrauch“ sollten gegen den Verbraucher wirken. Damit kamen die Banken letztendlich nicht durchgehend zum Zuge.

Gegen die klaren Vorgaben des Bundesgerichtshofes war für die Banken kein Kraut gewachsen.

Rechtsanwalt Vogelskamp aus Wuppertal, der bundesweit für Verbraucher/Darlehensnehmer auf diesem Rechtsgebiet spezialisiert tätig ist, hat in einer Vielzahl von  Widerrufsfällen den Banken falsche Widerrufsbelehrungen nachweisen können.

Die Gerichte stellen im Ergebnis überwiegend fest, dass Belehrungen zum Fristbeginn wie :“ frühestens nach Erhalt dieser Belehrung“, oder „Bitte Frist im Einzelfalle prüfen“, aber auch in Bezug auf den Antrag mit :“der schriftliche Vertragsantrag“ falsch, das heisst, grundsätzlich nicht gesetzeskonform und damit widerrufbar sind.

Derartige Belehrungen sind zu ungenau und entsprechen nicht dem Deutlichkeitsgebot des Gesetzes.

In vielen Fällen vertritt/vertrat Rechtsanwalt Vogelskamp Verbraucher/Darlehensnehmer gegen nahezu alle Baudarlehen finanzierende Banken. So z.B. : DSL Bank, Postbank, DKB Bank, ING DiBa, WL- Bank, Münchener Hypothekenbank, Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG, Commerzbank, Volksbanken, Mönchengladbacher Bank, BHW Bank, Versicherungsbanken wie Victoria Lebensversicherungs AG, hinzu kommen in der gesamten Bundesrepublik Sparkassen, Stadtsparkassen und Kreissparkassen.

Falsche Belehrugen finden in aller Regel vor den Gerichten keine Gnade.Der Verbraucher kann zumindest davon ausgehen, dass eine Umfinanzierung seines teuren laufenden Darlehens auf aktuelle, günstige Zisen erreicht wird.

Rechtsanwalt Vogelskamp steht Darlehensnehmern bundesweit zur Seite.

Unsere Kanzlei wird von der Verbraucherzentrale Hamburg aber auch in den Veröffentlichungen der Zeitschrift Finanztest als Spezialist für dieses Rechtsgebiet empfohlen.

Als Mandant können Sie unserer umfasssenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Erfahrung, gewonnnen in vielen Verfahren, vertrauen.

Sprechen Sie uns zum „ewigen“ Widerrufsrecht an, bevor es zu spät ist.