Sparkassen unterliegen auch in Bayern
SPARKASSEN UNTERLIEGEN IN BAYERN AUCH IN BAYERN FORMIERT SICH DIE RECHTSPRECHNG GEGEN ZU GERINGE SPARKASSENZINSEN BEI LANGFRISTIGEN SPARVERTRÄGEN. NACHDEM DIE RECHTSPRECHUNG IN SACHSEN KLARE URTEILE GEGEN SPARKASSEN BEI DER VERZINSUNG LANGFRISTIGER SPARVERTRÄGE ERLASSEN HAT, SCHLIESSEN SICH NUN DIE GERICHTE IN BAYER OFFENKUNDIG AN. DAS LANDGERICHT DEGGENDORF HAT MIT URTEIL VOM 24.09.2020- 31 O 232/20 - EINE SPARKASSE ZU SAFTIGER NACHZAHLUNG VON ZINSBETRÄGEN VERURTEILT. WESENTLICH IST IN DIESEM ZUSAMMENHANG, DASS DAS URTEIL OHNE BEWEISAUFNAHME ZUR BERECHNUNG DER ZINSEN ERGING. DAS GERICHT HATTE, WIE BEREITS DIE GERICHTE IN SACHSEN, DEN VORTRAG DER SPARER UND DEREN ZINSBERECHNUNG ALS ZUTREFFEND ERKANNT. WIR SIND ZUVERSICHTLICH,…