SPARKASSE NEUSS BELEHRTE FALSCH

Die Sparkasse Neuss belehrte  Darlehensnehmer in den Jahren 2007/2008 beim Abschluss von Verbraucherdarlehen in Widerrufsbelehrungen im Hinblick auf Darlehensnehmerrechte falsch.
Das hat das Landgericht Düsseldorf in einem jüngst ergangenen Urteil festgestellt. ( 10 O 131/14 )

Folge war im konkreten Falle, dass der Darlehensnehmer auch
6Jahre nach Vertragsabschluss den Kreditvertrag wirksam widerrief.

Rechtsanwalt Vogelskamp, der den Darlehensnehmer vor Gericht vertrat,wurde in seiner Ansicht bestätigt, dass die von den Sparkassen und Stadtsparkassen verwendeten Widerrufsbelehrungen im genannten Zeitraum einer rechtlichen Überprüfung im Hinblick auf die Widerrufsbelehrung nicht standhalten.

Die Folge dieser Rechtsprechung ist die Rückabwicklung der Verträge, was zu erheblichen wirtschaftlichen Vorteilen auf Seiten der Darlehensnehmer in der Regel führt.

Das Urteil des LG Düsseldorf ist nicht rechtkräftig.