WIDERRUF NEUER BAUDARLEHEN AB 2010

Ganz überwiegend werden die Gerichte mit der Prüfung von Widerrufsbelehrungen in Verträgen aus den Jahren 2002 bis 2010 konfrontiert.Der Grund dafür ist die häufig festzustellende Abweichung der Widerrufsbelehrung in Verträgen dieser Zeit von dem gesetzlichen Muster.

Nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesgerichthofes liegt nämlich immer dann eine wirksame Belehrung vor, wenn dieses Muster nach § 114 Abs 2, Anlage 2 der BGB InfoVO exakt als vertragliche Belehrung übernommen wurde.Da diese Rechtsprechung sich ab Anfang 2011 festigte, hatten die Aussteller der Belehrung eigentlich „leichtes Spiel“ .Sie brauchten nur noch den Text eins zu eins übernehmen.Bisher ist man deshalb allgemein davon ausgegangen, dass nur Darlehensverträge, die im Zeitraum von 2002 bis Juni 2010 geschlossen wurden, widerrufen werden können, weil die von den Banken danach verwendeten Widerrufsbelehrungen ordnungsgemäß seien. Jetzt zeigt sich jedoch allmählich, dass auch viele danach geschlossene Darlehensverträge widerrufen werden können, weil die Banken in Einzelfällen Änderungen an der im Juni 2010 neu eingeführten Muster-Widerrufsbelehrung für Verbraucherdarlehensverträge vorgenommen haben.



Zum Beispiel hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit ganz aktuellem Urteil vom 15.10.2015 festgestellt, dass ein am 07.04.2011 geschlossener Darlehensvertrag wirksam widerrufen wurde, weil die betroffene Bank in der Widerrufsbelehrung falsche Beispiele für Pflichtangaben angegeben hat.
Nach der betreffenden Widerrufsbelehrung beginnt die Widerrufsfrist unter anderem erst dann, wenn der Darlehensnehmer die Pflichtangaben nach § 492 BGB erhalten hat. Als Beispiele für die Pflichtangaben waren unter anderem „Angaben zum einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung“ und die „Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde“ in der Belehrung genannt. Dabei handelt es sich aber gar nicht um Pflichtangaben, die in dem streitigen Darlehensvertrag zu machen waren, weil das Darlehen durch eine Grundschuld besichert war. Nach der zutreffenden Ansicht des Landgerichts Nürnberg-Fürth ist die Widerrufsbelehrung daher unwirksam, weil der Beginn der Widerrufsfrist nicht eindeutig angegeben ist.
Aus denselben Gründen hat das Landgericht Verden mit Urteil vom 08.05.2015 festgestellt, dass ein mit der Kreissparkasse Verden am 08.04.2011 geschlossener Darlehensvertrag wirksam widerrufen wurde.
Wir finden derartige Belehrungen nicht nur in Sparkassenverträgen, sondern auch in solchen, welche die Volksbanken oder auch die ING DiBa AG in den fraglichen Zeiträumen abgeschlossen haben.Die Aufzählung der Banken ist nicht vollzählig, nur beispielhaft.

Es lohnt sich also durchaus für den Darlehensnhmer auch Darlehen, die zwischen 2010 und 2014 abgeschlossen wurden überprüfen zu lassen.

Die Anwaltskanzlei Vogelskamp ist seit Jahren spezialisiert auf Prüfung von Darlehensverträgen, insbesondere Baudarlehen.Sollten Sie fragen haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an Herrn Rechtsanwalt Vogelskamp unter der Telefonnummer 0202/300303.