Allianz-Vertragsklauseln sind wohl unwirksam!

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 18. August 2011 entschieden, dass die seitens der Allianz-Versicherung AG vom 1.Juli 2001 bis Ende 2007 verwendeten Vertragsbedingungen zum Rückkaufswert, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug unwirksam sind.

Die Allianz hatte die Rückkaufswerte gekündigter Versicherungen zu gering berechnet; zu Unrecht waren Stornokosten berechnet worden; bei Beitragsfreistellung war die Versicherungssumme zu erhöhen, so das OLG Stuttgart.

Für Millionen von Kunden bedeutet dies, dass sie einen teilweise erheblichen „Nachschlag“ von der Allianz verlangen können.

Wer zwischen Juli 2001 und Ende 2007 eine Renten-oder Lebensversicherung bei der Allianz-Versicherung AG abgeschlossen und seitdem gekündigt oder beitragsfrei gestellt hat, sollte Ansprüche unverzüglich anmelden, rät daher Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Unsere Kanzlei arbeitet bereits seit langem mit der Verbraucherzentrale Hamburg zusammen. Wir als Verweisanwälte der Verbraucherzentrale vertreten nur die Interessen von Verbrauchern. Im Bereich des Versicherungsrechts führen wir bereits eine Vielzahl von Verfahren in Zusammenhang mit unwirksamen Versicherungsklauseln.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie gern bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche!