OLG DRESDEN KLÄRT KERNFRAGEN DES WIDERRUFSRECHTES

Mit Vehemenz haben sich die Banken in den vergangenen Jahren in Widerrufsfällen auf Verwirkung der Verbraucherrechte und Rechtsmissbrauch durch den Verbraucher im Falle der Erklärung des Widerrufes eines Vertrages berufen. In nahezu jedem Prozessverfahren brachten die Banken entsprechende Vorträge.

Dabei argumentierten die Banken, es sei von dem Darlehensnehmer „unredlich“ nach Jahren von dem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Angeblich werde der Widerruf nur ausgeübt, um an geringere Zinsen zu gelangen. Dabei wurde natürlich bankenseits verschwiegen, dass ein unbedingtes Festhalten über Jahre an einem wirtschaftlich für den Verbraucher nicht vertretbaren hohen Zinssatz in Zeiten anhaltender Niedrigzinsphase auch nicht gerade nobel erscheint.

Eine Reihe von Gerichten folgten den Banken bei deren Argumentation.

Nun hat das Oberlandesgericht Dresden dieser Argumentation der Banken einen Riegel vorgeschoben.

Mit Beschluss vom 24.11.2015 ( XI ZR 327/15) hat der Bundesgerichtshof die Bank des Rechtsmittels für verlustig erklärt, nachdem die Bank den Antrag auf Zulassung er Revision gegen das Urteil des OLG Dresdens zurück genommen hat.

Das OLG Dresden hatte die Anwendbarkeit des § 242 BGB mit den Rechtsinstituten der Verwirkung und des Rechtsmissbrauches verneint und dem Verbraucher sein „ewiges“ Widerrufsrecht bei falscher Belehrung weiterhin zugesprochen.( Urteil vom 11.6.2015 – 8 U 1760/14)

Dabei lag dem Urteil des OLG Dresden ein Vertrag von 2008 (!) zugrunde, den der Darlehensnehmer wegen falscher Widerrufsbelehrung im Jahre 20014 widerrief.

Am „ewigen“ Widerrufsrecht des Verbrauchers bei unrichtiger Belehrung seitens des Unternehmers führt kein Weg vorbei.

Ein Meilenstein des Verbraucherschutzes wurde damit beibehalten und gesichert.

Verbraucher sollten allerdings nicht unberücksichtigt lassen, dass der Gesetzgeber sich auf den Weg macht, das Widerrufsrecht zeitlich zu begrenzen.
Im Jahre 2016 könnte Schluss sein mit dem Widerrufsrecht, wenn die Gesetzesvorlagen, die dem Bundestag vorliegen umgesetzt werden.

Die Anwaltskanzlei Vogelskamp unterstützt Verbraucher seit Jahren in Widerrufsangelegenheiten mit durchschlagendem Erfolg.

Verbraucher können sich jederzeit vertrauensvoll an Rechtsanwalt Vogelskamp bei Problemen im Widerrufsrecht wenden.

Rechtsanwalt Vogelskamp ist Verweisanwalt der Verbraucherzentrale Hamburg und wird von der Zeitschrift Finanztest als Experte auf dem Gebiet des Widerrufsrechtes genannt.