FONDSGEBUNDENE LEBENSVERSICHERUNGEN

Entäuschungen erleben die Versicherungsnehmer von fondsgebundenen Lebensversicherungen nicht selten, wenn es zur Vertragsauflösung und Auszahlung der Guthaben oder Rückkaufswerte kommt. So hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 11.11.2015 (BGH VI ZR 513/14 ) für die Rückabwicklung nach Widerspruch dem Versicherungsnehmer die Verluste des Fonds zugwiesen.

Auch das Landgericht Nürnberg – Fürth hat mit Urteil vom 30.6.2016 (8 O 9963/13 ) solche Verluste in den Riskobereich des Versicherungsnehmers verwiesen. Das halten wir nicht für gerechtfertigt!

Rechtsanwalt Vogelskamp stellt in seinem Mandantenkreis immer wieder fest, dass Kunden der Versicherungsgesellschaften QUANTUM LEBEN und SWISS LIFE (Capital Leben), aber auch ASPEKTA und anderen Gesellschaften mit den mitgeteilten Ergebnissen und Guthaben in Ansehung der eigenen Prämienzahlungen nicht zufrieden sind.

Eine fachmännische Überprüfung der Abrechnungsmodalitäten ist dringend in solchen Fällen erforderlich. Dazu gehört nicht zuletzt eine eingehende Analyse der „Fonds-Performance“ des jeweiligen Fonds.

Rechtsanwalt Vogelskamp, Wuppertal, führt derartige Prüfungen und Recherchen für Mandanten durch. Dabei werden eigene Berechnungen zwecks Überprüfung der vom Fonds mitgeteilten Summen angestellt. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unsere Kanzlei.