FONDSGEBUNDENE LEBENSVERSICHERUNG – EIN RISIKO

Seit Jahren bietet der Markt alternativ zur Kapitallebensversicherung der Versicherungsgesellschaften eine spezielle Sparte der Lebensversicherung auf Fondsbasis an.Der Unterschied zwischen den beiden langfristigen Anlageformen ist dem Verbraucher oftmals nicht bekannt.

Tatsächlich werden bei der fondsgebundenen Versicherung die Zahlungen (Prämien ) des Versicherungsnehmers in einen Fonds eingezahlt, der auf seine eigene,spezielle Zielrichtung hin mit dem eingezahlten Geld wirtschaftet. Jeder kann sich vorstellen, dass damit der Wert der Versicherung im Hinblick auf Grundkapital und Renditen von dem wirtschaftlichen Erfolg des Fonds abhängt.

Rechtsanwalt Vogelskamp erlebt in seiner täglichen Praxis als Verbraucheranwalt immer wieder, dass Versicherungsnehmer im Falle einer Kündigung dieser Verträge unerwartete Verluste feststellen, die einen Auszahlungsanspruch weit hinter der Summe der eigenen Einzahlungen ergibt.

Versicherungsnehmer sollten aber in allen Fällen, in denen die Verträge zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden eine rechtliche Überprüfung vornehmen lassen, ob dieser Verlust nicht mit einem rechtsgestaltenden Widerspruch beseitigt werden kann.

Wir wiesen bereits in dem zuvor hier veröffentlichen Artikel darauf hin, dass nach § 5a a.F. des Versicherungsvertragsgesetzes ein Widerspruch zur Beseitigung dieses Verlustes führen kann.

Mit wirksamem Widerspruch erhält der Versicherungsnehmer den Anspruch auf Rückzahlung aller Einzahlungen unabhängig vom Rückkaufswert der Versicherung. Aus unserer Sicht hat die Versicherung darüberhinaus eine marktübliche Verzinsung von rund 2% p.a. auf jede Beitragsleistung des Versicherungsnehmers zu erbringen.In Höhe dieses Zinssatzes sollte der Schaden des Versicherungsnehmers angesetzt werden.

Rechtsanwalt Vogelskamp prüft mit langjähriger Erfahrung die Wirksamkeit von Versicherungsverträgen auch hinsichtlich der Möglichkeit eines Widerspruches.