LEBENSVERSICHERUNGEN ERFOLGREICH KÜNDIGEN

Für Versicherungsnehmer von Lebensversicherungsgesellschaften war bisher eine Vertragskündigung mit erheblichen finanziellen Verlusten verbunden.

Was viele nicht wussten: Zunächst werden mit den vom Kunden eingezahlten Beiträgen Vertriebsprovisionen in beträchtlicher Höhe und sonstige Verwaltungskosten ausgeglichen. Erst nach Ablauf der Anfangsjahre gelangt der Versicherungsnehmer in den „Sparbereich“.

Das führt im Ergebnis dazu, dass die Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages nach Jahren der Beitragszahlung nicht ein anlagegerechtes „Guthaben“ auf dem Konto des Versicherungsnehmers erbringt.


Der Europäische Gerichtshof hat nun in einem Urteil (EUG C-209/12) jedenfalls für Verträge in der Zeit von 1995 bis 2007 festgestellt, dass die Klauseln zum Widerrufsrecht nicht gesetzeskonform sind und damit der Kunde sein Widerrufsrecht zeitlich unbegrenzt ausüben kann.

Die Folge dieses , zunächst auf die Allianz bezogenen Urteils, ist die Verpflichtung der Versicherung zur Rückzahlung aller vom Kunden eingezahlter Beiträge in voller Höhe ohne Abschlag.

Bereits daraus ergibt sich in vielen Fällen ein erheblicher finanzieller Vorteil für den Versicherungskunden.

Rechtsanwalt Vogelskamp als Verweisanwalt der Verbraucherzentale Hamburg vertritt ständig Versicherungsnehmer in Streitfällen gegen die Gesellschaften.

Sollten Sie als Versicherungsnehmer Fragen oder Probleme haben, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.