WIDERSPRUCHSJOKER – NEU- VERSICHERUNGSVERTRAG

Für Versicherungsverträge, die zwischen Mitte 1994 und Ende 2007 abgeschlossen wurden und eine falsche Widerspruchsbelehrung haben, gilt ein unbegrenztes Widerspruchsrecht. Damit erhält der Versicherungsnehmer oft erheblich mehr Geld zurück als im Falle einer normalen Kündigung. Die Rechtslage für den Versicherungsnehmer ist vergleichbar mit derjenigen des Darlehensnehmers im Darlehensrecht. Dort spricht das Gesetz vom Widerrufsrecht, während im Versicherungsrecht der  WIDERSPRUCH die entscheidende rechtsgestaltende Erklärung ist. Rechtsgestaltung bedeutet auch hier, Beseitigung des Vertragsverhältnisses mit nachfolgendem Rückabwicklungsanspruch.


(Vgl. Widerrufsjoker – Widerrufsrecht beim Baudarlehen – hier unter AKTUELLES)

Die nach Widerspruch durchzuführende Rückabwicklung des Vertrages kann für den Versicherungsnehmer zu einem wesentlich günstigeren Ergebnis und damit höheren Zahlungsanspruch gegen die Versicherung führen als im Falle der Kündigung!

In jedem Einzelfalle sind die entsprechenden Ansprüche zu ermitteln und danach die Entscheidung zu treffen, welche rechtsgestaltende Erklärung gegenüber der Versicherung abgegeben wird. Es gilt deshalb:

Für Versicherungsverträge, die zwischen Mitte 1994 und Ende 2007 abgeschlossen wurden und eine falsche Widerspruchsbelehrung aufweisen, gilt ein zeitlich unbegrenztes Widerspruchsrecht.

Das gilt auch rückwirkend.

Versicherungsnehmer, die sich mit der Absicht einer Kündigung des Vertrages beschäftigen, sollten deshalb fachkundigen Rat einholen, ob sie nicht einen eventuell „günstigeren“ Lösungsweg über den Widerspruch wählen können.

In einer Vielzahl von Verträgen werden nämlich Fehler bei der Widerspruchsbelehrung in dem besagten Zeitraum festgestellt. Solche Fehler sind z.B. fehlende Verbraucherinformtionen und/oder die fehlende Übergabe/Übersendung der Vertragsbedingungen. Vor allem zählt natürlich auch hier die fehlerhafte Widerspruchsbelehrung im konkreten Vertrag gegenüber den gesetzlichen Vorgaben.

Rechtsanwalt Vogelskamp, Wupertal berät Mandanten seit Jahren zu Problemen und Rechtsansprüchen im Vericherungsrecht. Als Versicherungsnehmer können Sie sich gerne zwecks Überprüfung der Rechtslage an Rechtsanwalt Vogelskamp, Wuppertal, wenden.