Fondsgebundene Lebensversicherungen
FONDSGEBUNDENE LEBENSVERSICHERUNGEN Entäuschungen erleben die Versicherungsnehmer von fondsgebundenen Lebensversicherungen nicht selten, wenn es zur Vertragsauflösung und Auszahlung der Guthaben oder Rückkaufswerte kommt. So hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 11.11.2015 (BGH VI ZR 513/14 ) für die Rückabwicklung nach Widerspruch dem Versicherungsnehmer die Verluste des Fonds zugwiesen. Auch das Landgericht Nürnberg - Fürth hat mit Urteil vom 30.6.2016 (8 O 9963/13 ) solche Verluste in den Riskobereich des Versicherungsnehmers verwiesen. Das halten wir nicht für gerechtfertigt! Rechtsanwalt Vogelskamp stellt in seinem Mandantenkreis immer wieder fest, dass Kunden der Versicherungsgesellschaften QUANTUM LEBEN und SWISS LIFE (Capital Leben), aber auch ASPEKTA und…