DKB AG UNTERLIEGT VOR DEM KAMMERGERICHT BERLIN

Die DKB Bank hat in einer Widerrufssache ein weiteres Mal eine Berufung gegen ein Urteil des Landgerichtes Berlin zurückgenommen. Damit wurde das Urteil des LG Berlin vom 24.Juli 2015 rechtskräftig.

( LG Berlin 38 O 373/14).

Das Landgericht Berlin hatte einem von Rechtsanwalt Vogelskamp vertretenen Kläger die Wirksamkeit eines Darlehenswiderrufes Jahre nach Abschluss des Vertrages im Urteil bestätigt. Die dagengen gerichtete Berufung der Bank war nach Ansicht des Kammergerichtes Berlin

(24 U 127/15)

aussichtslos.Dies teilte das Gericht in einem Hinweisbeschluss den Parteien mit. In dem Beschluss erklärte das zweitinstanzliche Gericht die Berechtigung der Feststellungsklage auf wirksame Beendigung des Vertrages und schrieb der Bank weiterhin ins Stammbuch, dass das Recht auf Widerruf eines Darlehnsvertrages nicht verwirken kann auch wenn der Vertrag, wie im streitigen Verfahren, am 31.7.2007 abgechlossen, über Jahre bis zum Widerruf in 2014 gelaufen war.

Bei diesen klaren Aussagen des Gerichtes gab es für die DKB AG nur die Zurücknahme der Berufung und die Übernahme sämtlicher Kosten beider Instanzen.