12. TAG DES BANK- UND KAPITALMARKTRECHTS

Am 19.und 20. November war es wieder soweit : Die „Bankspezialisten“ unter den Rechtsanwälten des Deutschen Anwaltsvereines trafen sich in Erfurt zur Fortbildung aber auch zum geselligen Beisammensein im historischen Kaisersaal zu Erfurt.

Richter des Bundesgerichtshofes gaben umfassenden Überblick in die neueste Rechtsprechung zum Thema Bank- und Kapitalmarktrecht.

Der Vorsitzende des XI. Zivilsenates (Bankensenat) Dr. Ellenberger gab höchst interessante Einblicke in die Rechtsprechung des vergangenen Jahres.

Insbesondere nahm er Bezug auf die jüngsten Entscheidungen „seines“ Senates zum Widerrufsrecht beim Darlehensvertrag. Er bekräftigte auf Nachfragen aus der Anwaltschaft, dass es beim XI. Senat weiterhin zugunsten des Darlehensnehmers eine Verzinsung der kompletten Rate mit 5% über dem Basiszins nach Widerruf gebe. Damit ist allen aufgekommenen Spekulationen über Zinsreduzierung im Interesse der Bank und zum Nachteil des Verbrauchers ein Riegel vorgeschoben.Zwar betonte Dr. Ellenberger, dass dieser Zinssatz als Gewinnmarge der Bank vermutet und widerlegbar sei. Experten wissen aber, dass diese Widerlegung kaum einer Bank gelingen dürfte. Die Rechtsprechung hat extrem hohe Hürden gegen einfache Bankbehauptungen zu eigenen Gewinnsätzen aufgebaut.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Vogelskamp, der wie alljährlich dieser Veranstaltung als Mitglied des DAV beiwohnte, dürfte dieser Zinssatz für die Darlehensnehmer nach Widerruf eines Vertrages gesichert sein.

In der Regel führt diese Verzinsung für den Darlehensnehmer bei der Rückabwicklung eines Vertrages zu wesentlich günstigeren Salden als der jeweils aktuelle Darlehensstand.

Die Fragen des Widerrufes werden auch weiterhin die „Bankrechtler“ intensv beschäftigen.

Die Kanzlei Vogelskamp berät und vertritt Darlehensnehmer bundesweit.Zwischenzeitlich hat Rechtsanwalt Vogelskamp hunderte Mandanten vertreten und einige tausend Verträge ausgewertet.