Vorfälligkeitszahlungen sind nicht immer zu leisten
Vorfälligkeitszahlungen sind nicht immer zu leisten Obwohl eine Bank durch Anerkennung einer Rückzahlungsforderung des Kreditnehmers ein Urteil des Bundesgerichtshofes vermeiden konnte, stellte das höchste Zivilgericht in mündlicher Verhandlung klar: Wenn die Bank einen Kredit kündigt, hat sie keinen Anspruch auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. (BGH XI ZR 512/11) Dieses Ergebnis ist in jeder Hinsicht zu begrüssen, weil die Kreditkündigung in der Regel zahlungsschwache Kreditnehmer trifft. Die Kündigung seitens der Bank soll die Bank nicht zusätzlich bevorteilen, da ihr laut Gesetz bereits ein, wenn auch im Falle eines Baudarlehens verminderter Zinsanspruch, zusteht. Neben diesem Verzugszinssatz ist kein Raum für eine zusätzliche Vorfälligkeitsforderung…