STADTSPARKASSE WUPPERTAL UNTERLIEGT VOR OLG
STADTSPARKASSE WUPPERTAL UNTERLIEGT VOR DEM OLG DÜSSELDORF Das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärt in einem Urteil vom 25.11.2016 (I-16 U 5/16) die Widerrufsbelehrung in einem Darlehensvertrag der Stadtsparkasse Wuppertal vom 13.9.2009 als fehlerhaft. Rechtsanwalt Vogelskamp, der den Darlehensnehmer in beiden Instanzen vertreten hat widerrief für den Darlehensnehmer am 26.5.2015 den Kreditvertrag und verlangte die Rückzahlung einer im Jahre 2012 gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von mehr als 25.000,- EUR. Das Landgericht Wuppertal wies die Klage der Darlehensnehmer wegen angeblicher Verwirkung des Widerrufsrechtes ab. Dieses negative Urteil hob das Oberlandesgericht auf und verurteilte die Sparkasse zur Rückzahlung. Das OLG Düsseldorf wendete sich gegen die…