Banken verkaufen Schrottimmobilien und müssen dafür gerade stehen
Banken verkaufen Schrottimmobilien und müssen dafür gerade stehen Der Bundesgerichtshof eröffnete mit seiner jüngsten Rechtsprechung zur Schadensersatz für Käufer von Schrottimmobilien, eine neue Perspektive. Mit Beschluss vom 05.07.2011 wurde ein OLG Urteil bestätigt, wonach einer Bank die Kenntnis einer arglistigen Täuschung des Vertriebs bzw. Verkäufers mit der Folge zugerechnet wurde, dass die Bank in die Haftung genommen wurde. In dem besagten Verfahren wurde festgestellt, dass die Vertriebsfirma gezielt falsche Angaben zum Wert der Immobilie und auch zu deren Erträgen (Miete) gegenüber dem Käufer gemacht hatte. Dies ergab sich zumindest aus Prospekten, die insoweit Falschaussagen machten. Das Oberlandesgericht Köln sah eine…