Versicherungsklauseln zur Berechnung des Rückkaufswertes und zum Stornoabzug unwirksam!
Versicherungsklauseln zur Berechnung des Rückkaufswertes und zum Stornoabzug unwirksam! Wird ein Versicherungsvertrag gekündigt oder beitragsfrei gestellt, ist dies meistens mit sehr hohen Verlusten für den Versicherungsnehmer verbunden. Die Versicherungswirtschaft verrechnet üblicherweise die Abschlusskosten mit den in den ersten Jahren gezahlten Versicherungsbeiträgen. Somit ist der Rückkaufswert in den Anfangsjahren einer Versicherung sehr gering oder sogar Null. Dies kann für den einzelnen Versicherungsnehmer einen großen wirtschaftlichen Nachteil bedeuten. Er zahlt möglicherweise monatlich hohe Beiträge ein, erhält aber nur einen geringen Teil bei vorzeitiger Kündigung zurück. Bereits im Jahre 2005 wollte der Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung (Urteil vom 12.10.2005, Az. IV ZR 162/03)…