Ratenzahlungsklauseln in Versicherungsverträgen oft unwirksam!

Ratenzahlungsklauseln in Versicherungsverträgen oft unwirksam! Wer mit seiner Versicherung vereinbart hat, die Prämien/Beiträge nicht jährlich im Voraus, sondern monats- oder quartalsweise bzw. halbjährlich zu bezahlen, bezahlt in vielen Fällen zu viel. Ein satter Aufschlag ist nämlich bei den "Ratenzahlungen" im Verhältnis zur Jahresprämie fällig. Das Landgericht Frankfurt hat aktuell entschieden, dass Teilzahlungsklauseln in Versicherungsverträgen unwirksam sind, weil in diesem Zusammenhang keine oder falsche vom Versicherungsnehmer zu zahlende Zinsbeträge angegeben werden. So komme es vor, dass ein Zuschlag für die "Ratenzahlung" von zum Beispiel 5% angegeben wird; tatsächlich zahlt der Kunde jedoch bis zu 14 %, legt man die tatsächlichen Zahlungen…

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