Freundschaftsservice & Freundschaftsvermittlungs GmbH muss Geld erstatten
Freundschaftsservice & Freundschaftsvermittlungs GmbH muss Geld erstatten Das Amtsgericht Düsseldorf hat in einem von unserer Kanzlei für einen enttäuschten Kunden des Partnerschaftsvermittlers Freundschaftsservice & Freundschaftsvermittlungs GmbH geführten Verfahren mit Urteil von 26.März 2013 entschieden, dass die beklagte Partnervermittlungsagentur einen vom Kunden gezahlten Betrag in Höhe von 1500,- € zurückzuzahlen hat, weil der Vertrag vom Kunden gegenüber der Agentur wirksam gekündigt worden war. Streitgegenstand war ein Partnervermittlungsvertrag zwischen unserem Mandanten und der Agentur. Der Mandant hatte einen Vertrag unterschrieben, wonach ihm gegen Zahlung eines Honorars in Höhe von insgesamt 4.700,- € Dienstleistungen im Bereich Partnervermittlung versprochen worden sind. So sollte beispielsweise…