DKB AG UNTERLIEGT ERNEUT

DKB AG UNTERLIEGT VOR DEM KAMMERGERICHT BERLIN Die DKB Bank hat in einer Widerrufssache ein weiteres Mal eine Berufung gegen ein Urteil des Landgerichtes Berlin zurückgenommen. Damit wurde das Urteil des LG Berlin vom 24.Juli 2015 rechtskräftig. ( LG Berlin 38 O 373/14). Das Landgericht Berlin hatte einem von Rechtsanwalt Vogelskamp vertretenen Kläger die Wirksamkeit eines Darlehenswiderrufes Jahre nach Abschluss des Vertrages im Urteil bestätigt. Die dagengen gerichtete Berufung der Bank war nach Ansicht des Kammergerichtes Berlin (24 U 127/15) aussichtslos.Dies teilte das Gericht in einem Hinweisbeschluss den Parteien mit. In dem Beschluss erklärte das zweitinstanzliche Gericht die Berechtigung der…

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