Testamentsvollstreckung ist eine vertrauensvolle Aufgabe
Wir, im Besonderen Herr Rechtsanwalt Richard Vogelskamp, sind seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Erbrechts tätig. Daher verfügen wir über umfangreiche Kenntnisse auf diesem Gebiet.
Unlängst wurde uns, hier in der Person von Rechtsanwalt Vogelskamp, wieder einmal die vertrauensvolle Aufgabe einer Testamentsvollstreckung übertragen.
Die Verteilung eines Nachlasses mit Immobilieneigentum, wertvollem Schmuck, Kunstgegenständen, Bank- sowie Aktienvermögen an in Testamenten bestimmte Erben ist eine Pflicht, verbunden mit hoher Verantwortung, für eine vom Erblasser bestimmte Person.
Es versteht sich von selbst, dass nur vertrauenswürdige Persönlichkeiten zu einem solchen Amt berufen werden sollten.
Gerade bei umfangreichem Wertpapierbesitz sollte ein Testamentsvollstrecker gründliche Kenntnisse im Bank- und Kapitalmarktrecht besitzen. Fragen, ob etwa Aktien gehalten werden oder verkauft werden sollen, gehören zu den schwierigsten Themen der Testamentsvollstreckung.
Ähnlich hohe Anforderungen sind an die Kontrollaufgaben bei Veräußerung von Immobilienbesitz durch den Testamentsvollstrecker zustellen.
Mit Herrn Rechtsanwalt Richard Vogelskamp verfügt unsere Kanzlei über umfangreichen Sachverstand im Bereich von Kunst und Antiquitäten. Denn Herr Rechtsanwalt Richard Vogelskamp vertritt für die Kanzlei seit vielen Jahren Kunstsammler und Antiquitätenhändler. Damit ist gewährleistet, dass die Kunstgegenstände im Interesse der Erben und in Kenntnis der Werte behandelt werden können. Aufgrund dieser Kenntnis können bei Versteigerungen hohe Erlöse erzielt.
Gerne sind wir bereit zur Testamentsvollstreckung und anderen erbrechtlichen Fragen zu beraten.