Rückforderung von Versicherungsprämien
Rückforderung von Versicherungsprämien In Kooperation mit der Verbraucherzentrale Hamburg sind wir nunmehr Verweisanwälte und mit der Rückforderung von überzahlten Prämien beauftragt. Grundlage hierfür ist eine nunmehr rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts Bamberg. Das LG Bamberg hat entschieden, dass bei einer ratierlichen Zahlung von Versicherungsprämien der Versicherungsnehmer über den Effektivzins aufzuklären ist. Bei einer fehlenden Aufklärung können sich Rückforderungsansprüche ergeben. Die ratenweise Prämienzahlung beinhaltete einen Zinsaufschlag, sodass in Folge dessen der Versicherungsnehmer über den sich daraus ergebenden Effektivzins hätte aufgeklärt werden müssen. Diese Rückforderung von Prämienzahlung gilt nicht nur für Lebensversicherungen, sondern für jedwede andere Art von Versicherung. Wir sind gerne bereit…