Unwirksame Klauseln in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu Kündigung, Beitragsfreistellung und Stornoabzug

Unwirksame Klauseln in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu Kündigung, Beitragsfreistellung und Stornoabzug Die nahezu in allen Versicherungsbedingungen verwendeten Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug sind nach Entscheidungen des LG Stuttgart nicht transparent und damit unwirksam. Sie genügen nicht den Anforderungen, die der BGH in seiner Entscheidung vom 09.05.2001, Az. IV ZR 121/00, formuliert hat. Die Klauseln beeinträchtigen den Verbraucher unangemessen, da er auch bei Wahrung der gebotenen Aufmerksamkeit und Sorgfalt nicht klar erkennen könne, welche wirtschaftlichen Folgen sich aus einer Kündigung oder Beitragsfreistellung ergeben können. Versicherungsnehmer, die ihren Versicherungsvertrag gekündigt haben, haben möglicherweise Anspruch auf Neuberechnung des Rückkaufswertes und…

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