ABFINDUNG UNTERHALTSRECHTLICH BERÜCKSICHTIGEN !
ABFINDUNGEN FÜR DEN VERLUST DES ARBEITSPLATZES SIND UNTERHALTSRELEVANT. Das stellte das OLG Brandenburg in einem Urteil vom 19.9.2013 (15 UF 96/13) fest. Der Vater eines minderjährigen Kindes erhielt für den Verlust eines Arbeitsplatzes eine erhebliche Abfindung von seinem Arbeitgeber. In der Folgezeit verdiente er deutlich weniger bei einem neuen Arbeitgeber. Im Unterhaltsverfahren musste der Kindesvater von dem Gericht sich entegenhalten lassen, dass wegen der erhaltenen Abfindung in anrechenbarer Nettohöhe eine monatliche Aufstockung des geringeren Folgegehaltes bis zur Höhe des ursprünglichen Gehaltes vorzunehmen war. In den beschriebenen Fällen ist also ein "fiktives" Gehalt für die Berechnung des Kindesunterhaltes zumindest in Höhe…