Sparkassendarlehen erfolgreich widerrufen

SPARKASSENDARLEHEN ERFOLGREICH WIDERRUFEN Erneut hat ein deutsches Oberlandesgericht eine Widerrufsbelehrung einer Sparkasse in einem Darlehensvertrag für nicht konform mit dem Gesetz beurteilt und die zeitlich unbegrenzte Möglichkeit des Darlehensnehmers zum Widerruf festgestellt. Das Oberlandesgericht München bewertet in seinem Urteil vom 23.09.2013 ( 19 U 1208/13) die Formulierungen "frühestens mit Erhalt", aber auch die bisher umstrittenen Ergänzungshinweise zu den "Fußnoten" mit Bezugnahme auf eine aus Verbrauchersicht dubiose Prüfungspflicht im Einzelfalle, sowie die Belehrungen zum verbundenen Geschäft schlicht und einfach als falsch. Das Urteil wurde für den Verbraucher von der Kanzlei eines Münchener Mitgliedes der "Anlegerschutzanwälte e.V.", Rechtsanwälte Lachmair und Partner erstritten.…

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