Widerrufsbelehrung der Sparkasse Köln Bonn nach OLG Urteil unwirksam
Widerrufsbelehrung der Sparkasse Köln Bonn nach OLG Urteil unwirksam Das OLG Köln hat mit 3 Urteilen vom 23.01.2013 festgestellt, dass die Kläger ihre Kredite zu Recht widerrufen haben, weil die Widerrufsbelehrungen zu den Kreditverträgen der Sparkasse Köln-Bonn aus den Jahren 2004 und 2005 unwirksam sind. Zur Begründung führt das OLG Köln aus, dass die Bedingungen für das Vorliegen eines Verbundes zwischen Kredit und dem mit dem Kredit finanzierten Geschäfts in der Widerrufsbelehrung falsch beschrieben sind. Abweichend von der Belehrung ist es für das Vorliegen eines Verbundes nicht erforderlich, dass die Bank sich bei der Vorbereitung UND dem Abschluss des Darlehensvertrages…